Es handelt sich um die Obergrenzen in der gesetzlichen Sozialversicherung, bis zu denen das monatliche Bruttoeinkommen des Versicherten zur Berechnung seines Beitrags herangezogen wird. Der Einkommensteil, der über diesen Grenzen liegt, bleibt beitragsfrei, wird aber auch nicht bei der Ermittlung einkommensbezogener Geldleistungen wie Rente, Kranken- und Arbeitslosengeld berücksichtigt.
Die Betriebliche Altersvorsorgung umfaßt Maßnahmen des Arbeitgebers zur Altersversorgung seiner Arbeitnehmer. Die betriebliche Altersversorgung ist eine Leistung des Arbeitgebers und nicht der Gesetzlichen Rentenversicheurng. Sie basiert auf einer Versorgungszusage des Arbeitgebers.
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