Hierbei handelt es sich um eine Pflichtversicherung für
Fahrzeughalter, die berechtigte Ansprüche von Unfallgegnern begleicht
und unberechtigte Forderungen abwehrt. Sie kommt für alle Schäden an Personen,
Sachen und Vermögen auf, die der Fahrer gegenüber Dritten verursacht hat.
Übernommen werden ebenfalls die Forderungen verletzter Beifahrer, jedoch nicht des Fahrers selbst.
Diese Versicherung bietet Schutz gegen Beschädigung und Zerstörung (z.B. durch Unfall- oder Unwetterschäden) sowie Verlust des eigenen Kraftfahrzeugs und der an ihm befestigten und in ihm eingeschlossenen Teile gemäß einer Liste der mitversicherten Fahrzeug- und Zubehörteile.
Die Versicherung leistet bei Schäden am eigenen Fahrzeug sowie den fest verbundenen oder unter Verschluß verwahrten Teilen durch Brand oder Explosion, Diebstahl, Beschädigungen durch äußere Einwirkungen (Sturm, Hagel, Blitzschlag, usw), Kollision mit Wild sowie Schäden der Elektroanlage durch Kurzschluß und Schäden an der Verglasung.
Zusätzlich zu den Leistungen der Teilkaskoversicherung übernimmt diese Versicherung auch die Kosten für Reparaturen nach selbsverschuldeten Unfällen und mut- oder böswilligen Handlungen fremder Personen (Vandalismus).
Diese Versicherung berücksichtigt Unfälle, die ihre Ursache im Umgang mit Kraftfahrzeugen (Ein- und Aussteigen, Benutzen, Be- und Entladen usw) oder eines Anhängers haben. Die Leistungen dieser Versicherung entsprechen denen der privaten Unfallversicherung. Als Formen dieser Versicherung kommen als wichtige Beispiele die Berufsfahrerversicherung und die Insassenunfallversicherung in Betracht. Die Insassen-Unfallversicherung leistet nur, wenn es nach einem Unfall keinen Schuldigen gibt, der Unfallverursacher Fahrerflucht begeht oder keinen Versicherungsschutz hat. In allen anderen Fällen leistet die obligatorische Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers.
Unter diesem Deckbegriff werden die Fahrzeughaftpflichtversicherung, die Kraftfahrtunfallversicherung und die Kaskoversicherung zusammengefaßt.
Bei der Benutzung eines Mietwagens im Ausland werden durch die Mallorca-Police die Haftpflicht-Deckungssummen auf das in Deutschland übliche Niveau angehoben.
Entsprechend der Kaskoversicherung werden
Wassersportfahrzeuge, technische Ausrüstungen,
Zubehör und Inventar versichert.
Bei nicht vom eigenen Verein veranstalteten
Regatten besteht kein Versicherungsschutz.
Diese Schadenversicherungen bietet Schutz gegen
eine Vielzahl von Gefahren, denen Transportmittel
und Transportgüter während der Bewegung ausgesetzt
sind.
Im weiteren Sinne handelt es sich bei den
folgenden Versicherungen auch um Transportversicherungen.
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