Krankenversicherung


Arbeitsunfähigkeitsversicherung

Wird als eine Zusatzversicherung zu einer Restschuldversicherung angeboten. Nach einer Watezeit von zwei Monaten ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit übernimmt die Versicherung die Zahlungsverpflichtungen des versicherten Kreditnehmers.

Krankenhaustagegeldversicherung

Es wird bei einer medizinisch notwendigen stationären Behandlung täglich ein Festbetrag gezahlt.

Krankentagegeldversicherung

Diese Versicherung schützt gegen einen Verdienstausfall, durch eine medizinisch notwendige Heilbehandlung des Versicherungsnehmers wegen Krankheit oder Unfall, die dessen Arbeitsunfähigkeit nach sich zieht.

Krankenversicherung

Hierbei handelt es sich um eine Versicherung, die Kosten erstattet, welche mit Krankheit, Krankheitsvorsorge und Schwangerschaft verbunden sind. Man unterscheidet zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung und der privaten Krankenversicherung.

Krankenzusatzversicherung

Diese Versicherung wird zusätzlich zu einer bestehenden Krankenversicherung abgeschlossen. In der Regel wird dies darin bestehen, daß die Krankenzusatzversicherung die Kosten abdeckt, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht getragen werden.

Krankheitskostenversicherung

Diese Versicherung bietet Schutz gegen Krankheiten und Unfälle. Folgende Versicherungsfälle sind berücksichtigt:

Krankheitskostenvollversicherung

Hierbei sind sowohl ambulante als auch stationäre Heilbehandlungen inbegiffen.

Kurkostenversicherung

Diese Versicherung übernimmt die Kurkosten bis zu einem bestimmten Höchstsatz pro Tag.

Kurtagegeldversicherung

Bei Kuraufenthalten wird ein vereinbarter Tagessatz gezahlt.

Pflegekostenversicherung

Die Pflegekosten werden bis zu einem vereinbarten Höchstbetrag erstattet.

Pflegekrankenversicherung

Sie dient der Absicherung gegen das finanzielle Risiko der Pflegebedürftigkeit. Die Versicherung erbringt bei Eintritt eines Pflegefalls Leistungen. Dies geschieht jedoch nur dann, wenn keine Heilbehandlung mehr möglich ist.

Pflegepflichtversicherung

Es besteht für alle, die Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung oder in einer privaten Krankenvollversicherung sind, eine Pflegeversicherungspflicht.

Pflegerenten-Zusatzversicherung

Diese Versicherung wird zusätzlich zur Pflegepflichtversicherung angeboten. Wenn der Versicherungsfall eintritt wird eine lebenslange Rente gezahlt die von der Pflegestufe des Versicherten abhängt.

Pflegerentenversicherung

Die Pflegepflichtversicherung kann um eine Pflegerentenversicherung erweitert werden. Ein halbes Jahr nach Beginn der Pflegebedürftigkeit besteht Anspruch auf Leistung, wenn die Bedürftigkeit wärend dieser Zeit mindestens als Pflegestufe 1 eingestuft wurde.

Pflegetagegeldversicherung

Hierbei wird ein vereinbarter Tagessatz an Pflegegeld gezahlt.

Pflegeversicherung

So werden Versicherungen bezeichnet, die der Abdeckung des Pflegefallrisikos dienen.

Private Krankenversicherung

Die PKV richtet sich an diejenigen Personen, die nicht gesetzlich versichert sein brauchen (Arbeitnehmer, deren Gehalt die Pflichrversicherungsgrenze übersteigt, Selbstständige, Beamte, Freiberufler, Studenten und Rentner). Es werden folgende Versicherungsarten unterschieden:

Außerdem wird der Personenkreis erfaßt, der pflichtversichert ist und eine Krankenzusatzversicherung abgeschlossen hat.

Private Pflege-Zusatzversicherung

Die Versicherungsleistung besteht hier in der Zahlung eines Pflegekosten- oder Pflegetagegeldes. Sie dient der Verbesserung der Grundversorgung der Pflegepflichtversicherung.

Reisekrankenversicherung

Zusatzversicherung, die die Leistungen der gesetzlich vorgeschriebenen Krankenversicherung bei Reisen ergänzt. Sie bezahlt z.B. medizinisch notwendige Rücktransporte.

Zahnbehandlungsversicherung

Die Zahnbehandlung ist eine Leistung der privaten Krankenversicherung. Sie kommt für allgemeine zahnärztliche Behandlungen auf, sofern kein Tarif mit Selbsbeteiligung gewählt wurde. Für Zahnersatz und kieferorthopädische Behandlungen ist generell eine Selbsbeteiligung vorgesehen.


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