Bei dieser Versicherung wird der Todesfallschutz mit einer Kapitalbildung verknüpft, wobei die Rendite von der Entwicklung eines einzelnen Aktienindex' oder eines Aktienindexkorbes abhängt.
In Deutschland ruht die Altersvorsorge auf vier Säulen:
Es handelt sich um eine Kapitalversicherung, bei der die Versicherungssumme zu einem bestimmten Termin fällig wird. Sie wird von einem Elternteil oder einem Verwandten oder einer anderen nahe stehenden Person für ein zu versorgendes Kind abgeschlossen. Die Versicherungssumme wird dann bei Erreichen des festgelegten Höchstalters des Kindes ausgezahlt. Stirbt der Versicherungsnehmer, so läuft die Versicherung beitragsfrei weiter. Eine Todesfallsumme wird nicht gezahlt. Ursprünglich wurde der Auszahlungszeitpunkt mit Ereignissen wie der Heirat, der Geburt eines Kindes oder dem Beginn der Ausbildung verbunden. Heute ist dafür nur der vereinbarte Zahlungstermin relevant.
Ein Beitragsdepot sichert im wesentlichen die Einhaltung der Bedingungen für die Steuerfreiheit der Kapital-Lebensversicherung. Durch eine Beitragsvorauszahlung wird ein variabel oder fest verzinstes Guthaben eingerichtet. Aus diesem werden die laufenden Beiträge für einen Lebensversicherungsvertrag entnommen.
Eine Lebens- oder Rentenversicherung kann beitragsfrei gestellt werden. Mit einer solchen Vereinbarung kann der Versicherungsnehmer zeitweise oder für immer die Beitragszahlung einstellen. Der Versicherungsschutz bleibt in reduziertem Umfang bestehen.
Anders als bei der klassischen Kapital-Lebensversicherung ist bei der fondsgebundenen Lebensversicherung das Guthaben der Versicherten nicht im allgemeinen Deckungsstock angelegt. Stattdessen ist das Guthaben in Fonds investiert. Normalerweise entscheidet der Versicherungsnehmer mit über die Auswahl der Fonds. Meist stehen auch Fonds von Investmentgesellschaften zur Verfügung, die mit dem Versicherungsunternehmen nicht verbunden sind.
Sie bietet Todesfallschutz und Kapitalbildung in einem. Im Todesfall wird die vereinbarte Versicherungssumme mit den bis dahin erwirtschafteten Überschüssen zugunsten der Bezugsberechtigten ausgezahlt. Erlebt die versicherte Person den Ablauf der Versicherung, wird die Versicherungssumme mit allen Überschüssen fällig.
In diese Sparte gehören die Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits-, Kapitallebens-, Pflegerenten-, Renten-, und Risikolebensversicherung. Es werden die verschiedenen Versicherungsfälle berücksichtigt sowie gegebenenfalls Kapital angespart.
Die üblichen Lebensversicherungsprodukte sind generell mit Überschussbeteiligung. Zulässig sind aber auch Produkte (kurze Laufzeit) ohne Überschussbeteiligung, wobei die garantierte Verzinsung entsprechend angehoben ist.
Ist eine Form der Lebensversicherung, bei der die Versicherungssumme in Form von regelmäßigen Renten ab einem festgelegten Zeitpunkt gezahlt wird. Bei der so genannten aufgeschobenen Rentenversicherung beginnt die Rentenzahlung erst dann, wenn die versicherte Person den Ablauf der Aufschubzeit, also den vereinbarten Rentenzahlungsbeginn, erlebt.
Die Zahlung der Rente in der privaten Rentenversicherung wird für einen bestimmten Zeitraum selbst dann garantiert, wenn der Rentner während dieser Zeit stirbt. Die Renten werden dann für die Dauer der Rentengarantiezeit an die Hinterbliebenen weitergezahlt.
Hierbei handelt es sich um eine Versicherung, deren Versicherungsleistung in regelmäßig wiederkehrenden Zahlungen (Rente) besteht.
Mit dieser Risikolebensversicherung werden Darlehen gegen Tod, Arbeitsunfähigkeit, Invalidität oder auch Arbeitslosigkeit abgesichert. Mit Abnahme der Restschuld verringert sich auch die Versicherungssumme.
Diese Risikolebensversicherung wird zusätzlich zu einer Kapitallebensversicherung abgeschlossen. Das bietet den Vorteil, dass preiswert eine höhere Todesfallzahlung erreicht werden kann.
Die Risikolebensversicherung dient dem Todesfallschutz und ist nicht wie die Kapitallebensversicherung mit einem Sparvorgang verbunden.
Überschüsse in der Lebensversicherung entstehen unter anderem durch eine rentable Anlage der Beiträge und eine rationelle Verwaltung im Versicherungsunternehmen. Nahezu der gesamte Überschuss wird als Gewinnanteil an die Versicherungsnehmer weitergegeben.
Hierunter sind solche Einrichtungen wie Pensionskassen und Sterbekassen zu verstehen.
Bei dieser zusätzlichen Versicherung ist die Rentenauszahlung für einen bestimmten Zeitraum vereinbart. Stirbt der Rentenbezieher in diesem Zeitraum, so werden die noch geschuldeten Rentenbeträge an andere Bezugsberechtigte ausgezahlt.
So werden Versicherungen charakterisiert, die zusätzlich zu einer
bestehenden Versicherung abgeschlossen werden.
Üblich sind:
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