Unfall Berufsunfähigkeit Arbeitslosigkeit


Arbeitslosigkeitsversicherung

Zweig der Sozialversicherung, in der alle Arbeitnehmer pflichtversichert sind.
Darüberhinaus werden so verschiedene Versicherungsmodelle bezeichnet. Ein Modell besteht darin, daß die Versicherung im Falle der Arbeitslosigkeit das vom Arbeitsamt gezahlte Arbeitslosengeld auf einen vereinbarten Prozentsatz des letzten Netto-Einkommens des Versicherten erhöht. Ein weiteres Modell besteht in einer Anwendung der Restschuldversicherung.

Berufsunfähigkeits-Versicherung

Diese Versicherung zahlt bei der dauerhaften, medizinisch-körperlich bedingten Unfähigkeit, einen Beruf weiter auszuüben. Dies gilt auch für anderweitige Beschäftigungen, wobei solche die der Ausbildung und den Erfahrungen sowie den Fähigkeiten des Versicherungsnehmers nicht angemessen sind, ausscheiden.

Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

Wird zusätzlich zu einer Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen. Tritt während der Laufzeit Berufsunfähigkeit ein, so werden die Beitragszahlungen zur Haupt- und Zusatzversicherung ausgesetzt. Es ist auch möglich, dass zusätzlich eine Berufsunfähigkeitsrente gezahlt wird.

Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Diese Versicherung zahlt bei Erwerbsunfähigkeit, wobei anders als bei der Berufsunfähigkeit derjenige erwerbsunfähig ist, der keine regelmäßige Erwerbstätigkeit ausüben kann.

Familien-Unfallversicherung

Die Familienmitglieder werden bei dieser Unfallversicherung in einem Versicherungsschein versichert.

Invaliditäts-Zusatzversicherung

Es wird zusätzlich eine Absicherung gegen die Folgen von Invalidität, d.h. einen körperlichen und/oder geistigen Dauerschaden, der durch Unfall oder Krankheit hervorgerufen wurde, geboten.

Kinder-Invaliditätsversicherung

Es werden Versicherungen angeboten, die nicht nur dann leisten, wenn ein Kind durch Unfall invalide wird, sondern auch bei krankheitsbedingter Invalidität. Die Versicherungsleistung wird dann in einer der folgenden Formen fällig:

Kinder-Unfallversicherung

Diese Unfallversicherung können Eltern als Versicherungsnehmer für Kinder bis zu einem bestimmten Alter abschließen. Die Leistungen entsprechen der gewöhnlichen Unfallversicherung zuzüglich einiger Besonderheiten. Die Versicherung wird nur bis zu einem festgesetzten Alter fortgeführt. Sie kann dann mit dem Erwachsenentarif fortgesetzt werden. Zusätzlich sind Schäden durch versehentliche Einnahmen schädlicher Stoffe versichert. Stirbt der Versicherungsnehmer vor Ablauf der Kinderversicherung, so wird diese beitragsfrei weitergeführt.

Reiseunfallversicherung

Sie entspricht der privaten Unfallversicherung und gilt für die Dauer einer Reise.

Senioren-Unfallversicherung

Diese Unfallversicherung wird für Personen ab einem bestimmten Alter angeboten. Die Tarife sehen eine feste Summenkombination der Beiträge vor.

Sportbootinsassenunfallversicherung

Leistungsart einer privaten Unfallversicherung. Sie bietet bei der Benutzung von Sportbooten einschließlich Zu- und Aussteigen Unfallversicherungsschutz. Dieser wird jedoch nicht gewährt, falls es sich um eine Rennveranstaltung handelt.

Sportunfallversicherung

Sie bietet Sportvereinen und Veranstaltern eine Möglichkeit zur Absicherung der aktiven Teilnehmer und der Mitarbeiter gegen Unfallgefahren.

Unfall-Zusatzversicherung

Sie bildet einen Zusatz zu einer Lebensversicherung oder einer Rentenversicherung. Im Todesfall des Versicherten infolge eines Unfalls wird eine zusätzliche Versicherungsleistung gezahlt.

Unfallversicherung

Diese Versicherung zahlt bei Invalidität (entspr. Invaliditätsgrad) aufgrund eines Unfalls eine einmalige Leistung oder eine Unfallrente. Kombinationen aus beiden sind möglich.

Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr

Diese Unfallversicherung zahlt dem Versicherungsnehmer die bis zum Rückgewährzeitpunkt eingezahlten Beiträge zurück. Die Versicherungsleistung besteht aus einem Sparplan und einem Schutz gegen Unfälle.


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