Speziell für Atomanlagen zugeschnittene Haftpflichtversicherung, die die gesetzlich geregelten Schadenersatzverpflichtungen abdeckt. Dabei handelt es sich um Risiken der Wirkung der Kernspaltung in der versicherten Anlage. Das ist insbesondere unfallbedingtes Austreten radioaktiver Substanzen und dadurch bedingte Schädigungen von Leben, Gesundheit und Vermögen Dritter.
Hierbei wird das wirtschaftliche Risiko des deutschen Lieferanten eines ausländischen Kunden versichert. Sie versichert Schäden des Exporteurs, die durch Ausfall von Forderungen aus Leistungen ins Ausland erwachsen. Dabei sind politische Risiken und Risiken des internationalen Zahlungsverkehrs ausgeschlossen. Der Lieferant wird entschädigt für die bis dahin entstandenen Aufwendungen, wenn der Kunde zahlungsunfähig ist oder wird.
Sie bietet Versicherungsschutz für Personen, die sich in Schwierigkeiten befinden, wenn die sie verursachenden Risiken nicht durch eine andere Versicherungsart erfaßt sind. Solche Situationen können z.B. auf Reisen auftreten.
Diese Haftpflichtversicherungen bietet Personen bei der freien Ausübung ihres Berufes Schutz. Wichtige Beispiele sind:
Für Beamten besteht auch eine Schutzmöglichkeit.
Dies ist eine Rechtsschutzversicherung, die die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen bei der selbstständigen Berufsausübung gewährleistet.
Die Betriebshaftpflichtversicherung ist eine Haftpflichtversicherung für die Betreiber von Betrieben, die alle Vorgänge, die dem Betriebszweck dienen versichert. Die Versicherung zahlt bei Schadenersatzansprüchen Dritter (beispielsweise von Kunden, Lieferanten, Besuchern und Mitarbeitern) und schützt zugleich vor überhöhten und unberechtigten Ansprüchen.
Es sind alle Betriebsangehörige bei ihren betrieblichen Tatigkeiten mitversichert. Ausgenommen sind Ansprüche, bei denen es sich um Arbeitsunfälle handelt.
Bearbeitungs-, Auslands- oder Mietsachschäden und Arbeiten auf fremden Grundstücken können mitversichert werden.
Für einige Berufsgruppen wie Ingenieure, Architekten und Makler gibt es spezielle Berufs- bzw. Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen.
Spezielle Vertrauensschadenversicherung, die besonders auf Risiken des EDV-Einsatzes zugeschnitten ist. Versichert sind Vermögensschäden, die von Vertrauenspersonen (z.B. die Nutzer der Anlage) verursacht werden. Solche sind die vorsätzliche Bereicherung oder Schädigung des Versicherten durch das Erstellen, Modifizieren, Vervielfältigen, Unbrauchbarmachen oder Löschen von Programmen, Datenträgern oder Daten in der EDV-Anlage des Versicherten, soweit dies nicht durch eine Elektronikversicherung versicherbar ist.
Sie entspricht der Computermißbrauchsversicherung, wobei hier auf die Beschränkung des Kreises der Schadenverursacher auf die autorisierten Nutzer der Anlage verzichtet wird. Die Versicherung ersetzt somit Schäden, die durch außenstehende Dritte mit Hilfe der EDV-Anlage des Versicherten verursacht werden.
Directors and Officers bzw. Manager im Sinne dieser Versicherung sind die Organe juristischer Personen, also Vorstände und Aufsichtsräte von Aktiengesellschaften und Genossenschaften sowie Geschäftsführer und gebenenfalls Aufsichtsräte von Gesellschaften mit begrenzter Haftung.
Diese Personen haften per Gesetz für die Folgen eines fahrlässigen Fehlers bei der Unternehmensführung unbegrenzt mit ihrem Privatvermögen. Die Versicherung übernimmt das Risiko der persönlichen Haftung.
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Eine weitere Version der Rechtsschutzversicherung, die versicherten Fahrern Schutz beim Fahren nicht auf sie zugelassener Kraftfahrzeuge bietet. Diese Versicherung bietet Unternehmen die Möglichkeit, alle im Unternehmen beschäftigte Kraftfahrer zu versichern.
Diese weitere Rechtsschutzversicherung bietet analoge Leistungen wie die Fahrer-Rechtsschutzversicherung mit dem Unterschied, daß der Versicherungsschutz für den Versicherungsnehmer in dessen Eigenschaft als Fahrzeugeigentümer, -halter, -mieter usw. gewährt wird. In der Regel ist aber das Fahren von nicht auf den Versicherten zugelassenen Kraftfahrzeugen mitversichert.
Hierbei erstreckt sich der Schutz einer Privatrechtsschutzversicherung auf die Mitglieder einer Familie, d.h. versicherte Personen sind der Versicherungsnehmer, dessen Ehegatte bzw. Lebenspartner und Kinder (bis zu einem gewissen Alter und ledig).
Diese Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die an Gewässern auftreten und durch vom Versicherungsnehmer genutzte öltanks verursacht sind.
Durch sie werden Folgen von Schädigungen Dritter, die vom Versicherten verursacht wurden und für die er nach Gesetz Schadenersatz leisten muß, beglichen.
Diese Haftpflichtversicherung stellt Versicherungsschutz gegen die Risiken aus Haus- und Grundbesitz bereit, soweit diese nicht schon durch andere Versicherungssparten gedeckt sind (Privathaftpflicht).
Diese Versicherung ist allgemein zum Schutz der Gläubiger bei Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens konzipiert. Bei Kreditinstituten steht die Einlagensicherung im Vordergrund. Ein weiterer Aspekt ist die Sicherstellung der betrieblichen Altersvorsorge.
Sie sichert das Forderungsausfallrisiko von Lieferanten ab. Das besteht darin, daß der Kunde den Kaufpreis ganz oder teilweise nicht bezahlt. Diese Kreditversicherung sichert nun den Lieferanten gegen den Fall, daß seine berechtigten Forderungen aus dem Verkauf von Investitionsgütern nicht erfüllt werden. Weiterhin ist eine Sicherung gegen die Zahlungsunfähigkeit des Kunden enthalten.
Hierbei handelt es sich um eine Kreditversicherung. Die Versicherung übernimmt im Auftrag des Versicherten die Bürgschaft für die Absicherung vertraglicher Verpflichtungen des Versicherten gegenüber seinen Gläubigern. Das bedeutet, daß im Falle der Nichteinlösung der Verpflichtungen des Versicherten die Versicherung den verbürgten Betrag an den Gläubiger auszahlt.
Diese Kreditversicherungsart versichert das Risiko eines Kreditinstitutes, daß ein Kreditnehmer oder Girokontoinhaber aufgrund seiner Zahlungsunfähigkeit einen Raten- oder Dispsitionskredit nicht zurückzahlen kann. Ein ähnlicher Fall liegt auch vor, wenn das Kreditinstitut nach einer Scheckeinlösung den Scheckeinlösebetrag nicht vom Scheckinhaber zurückerhält. Die obige Versicherung übernimmt dann 80% der entstandenen Forderungen. Diese Versicherung ist vor allem für diejenigen Fälle gedacht, in denen Privatpersonen als Kreditnehmer auftreten. Je nach Kreditart unterscheidet man:
Diese Schadenversicherung schützt Unternehmen vor den Risiken, daß Schäden aufgrund der Zahlungsunfähigkeit versicherter Schuldner oder durch unerlaubte Handlungen versicherter Dritter auftreten. Die Einordnung erfolgt unter dem Gesichtspunkt, daß Forderungen auch einen Vermögenswert repräsentieren und deren Ausfall einen Vermögensschaden verursachen.
Abgeänderte Rechtsschutzversicherung mit den Leistungen Strafrechtsschutz und Führerscheinrechtsschutz. Sie versichert das Risiko der Kosten durch ein gegen den Versicherten eingeleitetes Straf- oder Ordnungswidrigkeitsverfahrens (keine Verbrechen!). Außerdem sind Kosten zur Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Ausland mit eingeschlossen.
Dabei handelt es sich um Abzahlungs- oder Teilzahlungsverkäufe von Gegenständen gehobenen Wertes (z.B. Autos), welche den Händlern durch Kreditinstitute finanziert werden. Dabei treten die Banken als Versicherungsnehmer auf.
Dies ist eine speziell auf landwirtschaftliche Zustände zugeschnittene Kreditversicherung.
Seit einiger Zeit sind solche Versicherungen gegen das Risiko der Entführung und Lösegelderpressung auf dem Markt. Die Versicherungsleistung besteht in der Bereitstellung des Lösegeldes sowie in der Beratung und Betreuung durch Spezialisten. Die Folgekosten können auch versichert werden.
Wichtige Versicherung, die das Haftpflichrisiko im privaten Bereich, d.h. außerhalb des Arbeitsplatzes einschließlich der Verkehrsteilnahme (ohne Kfz), sportlicher Betätigung (nicht bei Wettkampfteilnahme o.ä.), der Haltung zahmer Haustiere (ohne Hunde, Pferde oder sonstiger Zugtiere). Der Schutz erstreckt sich auch auf Schäden im Ausland.
Bei dieser Art der Rechtsschutzversicherung sind die Risiken des Kfz-Bereiches und die Risiken aus dem Bereich der selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit ausgeschlossen.
Bei dieser Art von Versicherungen wird das
Risiko der Verletzung von Produktrechten
versichert. Gegenstand sind z.B. Schutzrechte
auf technische Erfindungen (Patente),
Schutzrechte auf Design, Markenrechte und
Urheberrechte.
Die Schadenversicherung versichert Imageschäden
und Schäden durch entgangene Nutzungsmöglichkeiten.
In einer solchen Versicherung sind oft die
Bereiche Rechtsschutz und Haftpflicht eingegliedert.
Hierbei handelt es sich um eine Haftpflichtversicherung, die das Risiko der Produkthaftung versichert, d.h. berücksichtigt ist die Haftpflicht eines Produzenten, Händlers und Zulieferers für Schäden durch fehlerbehaftete Erzeugnisse und unzulängliche Anleitung zur Handhabung.
Diese Versicherung zählt auch zu den Raumfahrtversicherungen. Sie bietet Haftpflichtversicherungsschutz, gegen alle Forderungen, die durch Sateliten und Trägermedien entstehen.
Sie gehört in die Sparte der Raumfahrtversicherungen und bietet Schutz gegen Vermögensschadenrisiken, die aus dem Raumfahrtbetrieb resultieren.
Diese Versicherung erstattet Gerichts-, Anwalts-, und Gutachterkosten in Zivil- und Strafrechtsprozessen, wenn Erfolgsaussichten bestehen. Durch eine solche Versicherung lassen sich viele Rechtsgebiete im privaten und beruflichen Umfeld abdecken. Ehe- und Erbstreitigkeiten o.ä. sind jedoch nicht durch obige Versicherung berücksichtigt.
Hierbei handelt es sich um eine Rechtsschutzversicherung speziell für Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Zweckverbände. Sie bietet einen erweiterten Schutz bei Rechtsstreitigkeiten insbesondere bei verwaltungs- und finanzrechtlichen Angelegenheiten.
Diese Rechtsschutzversicherung bietet Schutz bei Schadenersatz-, Arbeits-, Straf-, und Sozialgerichtsfällen.
Diese Variante der Rechtsschutzversicherung trägt die Kosten zur rechtlichen Vertretung der Interessen des Versicherten bei schuldrechtlichen Nutzungsverhältnissen (z.B. Miete, Pacht) und zur Durchsetzung von Rechten bzgl. eines Grundstücks oder Gebäudes.
Diese Versicherungsart der Rechtsschutzversicherung bietet Vereinen und deren Vertretern Versicherungsschutz bei der Ausübung der Vereinstätigkeiten. Die Vereinsmitglieder sind versichert, wenn ihre Tätigkeit dem Vereinszweck dient.
Diese Vermögensschadenversicherung, erstattet dem Versicherungsnehmer die Kosten, die er aufzubringen hat, wenn er eine gebuchte Reise nicht antritt oder vorzeitig abbrechen muß. Als Versicherungsfall kommen nur schwerwiegende Gründe, wie Tod, Unfall, Krankheit des versicherten oder eines nahen Familienmitgliedes.
Sammelbegriff für all diejenigen Versicherungen, die bei Eintritt eines Versicherungsfalles dem Versicherten den nachweisbaren Vermögensschaden erstatten. Durch die vereinbarte Versicherungssumme ist diese Leistung begrenzt. Wichtige Vertreter sind die Sachversicherung und die Haftpflichtversicherung.
Diese Versicherung trägt die Kosten zur Schloßänderung
und der Anfertigung dazugehöriger Schlüssel bis zu
einem bestimmten Höchstbetrag. Außerdem zahlt sie
gegebenenfalls einen Finderlohn.
Diese Versicherung
ist für all diejenigen Personen zu empfehlen, die
eine große Schlüsselmenge zu verwalten haben.
Hierbei handelt es sich um eine Kraftfahrtversicherung,
die vorrangig über Automobilclubs vertrieben wird.
Dabei besteht die Leistung z.T. aus einem
Kostenersatz (Mietwagenkosten, Unterbringungskosten)
und aus Dienstleistungen (Abschleppen bei Pannen,
Überführung des Kfz, Rücktransporte bei Krankheit).
Zu beachten ist, daß zwischen Inlands- und
Auslandsschutzbrief unterschieden wird.
Unter obiger Bezeichnung werden auch noch
die Verkehrs-Service-Versicherungen vor
allem über die Automobilclubs angeboten.
Dabei wird eine Vielzahl von Schäden im
Verkehrsbereich berücksichtigt. Die
wichtigsten sind Schäden, die durch
Unfall, Panne, Diebstahl u.a.
hervorgerufen werden.
Diese Schadenversicherung ersetzt die Haftung des
Spediteurs gegenüber dem Kunden, wobei der
Spediteur den Vertrag abschließt, der Kunde
jedoch die Prämie zu tragen hat.
Die Versicherung ersetzt dem Kunden des
Spediteurs den Schaden nach den Vorschriften
der gesetzlichen Spediteurhaftung.
Bei diesem Spezialfall der Verkehrs-Service-Versicherung sind die Bedürfnisse der Sportbootbesitzer berücksichtigt.
Diese Versicherung übernimmt die Verteidigung im Falle des Vorwurfs eines verkehrsrechtlichen Vergehens oder eines sonstigen Vergehens, sofern nicht rechtskräftig festgestellt ist, daß der Versicherungsnehmer vorsätzlich gehandelt hat. Deshalb besteht auch kein Versicherungsschutz für Straftaten, die nur vorsätzlich begangen werden können (Betrug, Diebstahl usw.).
Diese Haftpflichtversicherung ist besonders auf die Gegebenheiten des Umgangs mit radioaktiven Substanzen und Nukleartransporten zugeschnitten.
Diese Spezialversicherung (nur in den USA gebräuchlich) leistet unter bestimmten Voraussetzungen teilweise eine Entschädigung für die streikbedingten finanziellen Ausfälle. Sie kann in eine EC-Versicherung eingebunden werden.
Sie versichert das sich aus der Tierhaltung ergebende Haftpflichtrisiko.
Sie wird insbesondere benötigt, wenn Tiere gehalten werden, die nicht
in der Privathaftpflichtversicherung berücksichtigt sind (z.B. Pferde, Hunde).
Diese Versicherung trägt die Kosten tierärztlicher Untersuchungen und Behandlungen (inclusive Transportkosten) bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Zu beachten ist, daß vorbeugende Maßnahmen, wie z.B. Impfungen, nicht inbegriffen sind. Die Tierkrankenversicherung gibt es für Pferde, Rinder, Hunde und Katzen.
Sie dient der Versicherung von Haus- und Nutztieren gegen verschiedene Risiken (Unfall, Brand, Blitzschlag, Diebstahl, Raub und Krankheit o.ä.). Dementsprechend können sowohl einzelne Tiere als auch Tierbestände versichert werden. Man unterscheidet die Tierlebens- und Schlachttierversicherung. Versichert sind die Tiere in einem Umkreis (Radius 100 km) um den Haltungsort (auf Reit- bzw. Rennpferde trifft dies nicht zu).
Diese Haftpflichtversicherung dient der Deckung umweltspezifischer Risiken. Der Schutz umfaßt Schäden durch betriebliche Störungen und Schäden durch unbekannte Risiken im Normalbetrieb an Boden, Wasser und Luft. Eingeschlossen sind Personen-, Sach-, und Vermögensschäden durch Umwelteinwirkungen.
Oberbegriff für die Arten der Transportversicherung, die das Haftpflichtrisiko für Beschädigungen oder Verlust der zu befördernden Güter decken. Ein Beispiel dafür ist die Speditions- und Rollfuhrversicherung.
Diese spezielle Rechtsschutzversicherung richtet sich an Personen in ihrer Eigenschaft als Betreiber auf sie zugelassener Kraftfahrzeuge. Der Schutz beinhaltet Schadenersatz- , Straf-, Kfz-, Vertrags-, Führerschein-, und Steuerrechtsschutz.
Diese Haftpflichtversicherung ist für Personen konzipiert, deren Fehlverhalten bei beruflichen Tätigkeiten zu keinen Sach- wohl aber zu Vermögensschäden führen kann. Das sind beispielsweise Rechtsanwälte, Notare und Wirtschaftsprüfer.
Diese spezielle Rechtsschutzversicherung erstattet die Kosten für die erforderliche gerichtliche Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers, falls er zum Ersatz von Vermögensschaden aufgefordert wird.
Sammelbegriff für Schadenversicherungen, die keine konkreten Sachen, sondern das Vermögen des Versicherten insgesamt einschließen.
Diese Versicherungsart bietet dem Versicherungsnehmer Schutz gegen Vermögensschäden, welche von Mitarbeitern oder Vertrauenspersonen durch unerlaubte Handlungen (Unterschlagung, Veruntreuung, Diebstahl, Fälschung, Betrug und andere Vermögensdelikte) verursacht werden.
Diese Kreditversicherung versichert gegen Forderungsausfälle aus Warenlieferungen und Dienstleistungen für gewerbliche Kunden entstehen. Voraussetzung ist, daß die Ursache des Ausfalls die Zahlungsunfähigkeit des versicherten Kunden ist. Diese muß sich während der Vertragslaufzeit entwickelt haben.
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