Seit dem 1. Januar 2002 hat jeder Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch
auf eine Form der betrieblichen Altersversorgung durch seinen Arbeitgeber.
Für welchen Weg sich der Arbeitgeber entscheidet, bleibt allerdings ihm
überlassen. Einige der Formen der betrieblichen Altersversorgung bieten ab
2002 auch die sogenannte staatliche Riester-Förderung. Ebenfalls neu ist
die Möglichkeit der Versorgung durch einen Pensionsfonds.
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Wichtig für Unternehmen |
Wichtig für Arbeitnehmer |
Direktversicherung
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Die Direktversicherung ist in jedem
Unternehmen jeder Größe risikolos und ohne großen
Verwaltungsaufwand für eine allgemeine Versorgung einsetzbar. |
Die Direktversicherung ist immer
für alle Arbeitnehmer möglich. Für ältere Mitarbeiter und
Führungskräfte ist wegen der relativ geringen Versorgungshöhen,
die durch die Pauschalbesteuerung vorgegeben sind, die Versorgung über
eine Direktversicherung nur bedingt einsetzbar. |
Pensionsfonds
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Überbetriebliche Pensionsfonds
sichern die Versorgung für den Arbeitgeber. Daher ist diese
Möglichkeit in Unternehmen jeder Größe einsetzbar. Eigene
betriebliche Pensionsfonds sind für große Unternehmen geeignet. |
Die Versorgung über einen
Pensionsfonds ist als allgemeine Versorgung für alle Arbeitnehmer
einsetzbar.
Es besteht die Möglichkeit der steuerfreien Umwandlung von Mitteln aus
einer Unterstützungskasse oder aus einer Direktzusage in einen
Pensionsfonds. |
Pensionskasse
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Die Versorgung über eine
überbetriebliche Pensionskasse ist in jedem Unternehmen möglich.
Eigene betriebliche Pensionskassen sind für große Unternehmen oder
für Unternehmensgruppen in Verbänden geeignet. |
Durch die geringen
Versorgungshöhen ist die Versorgung über eine Pensionskasse für
ältere Mitarbeiter und Führungskräfte nur bedingt einsetzbar.
Für alle anderen Mitarbeiter ist eine allgemeine Versorgung möglich.
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Direktzusage
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Mit Rückdeckung der
Verpflichtungen in einer Rückdeckungsversicherung ist die Direktzusage
für Unternehmen jeder Größe einsetzbar.
Ohne Rückdeckung trägt das Unternehmen ein hohes
Versorgungsrisiko. |
Die Direktzusage ist als allgemeine
Versorgung für alle Arbeitnehmer und besonders als Zusatzversorgung
für Führungskräfte geeignet. |
Unterstützungskasse
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Die Möglichkeit der Versorgung
aus einer überbetrieblichen Unterstützungskasse steht jedem
Unternehmen offen.
Eigene betriebliche Unterstützungskassen sind nur für große
Unternehmen geeignet.
Bei nicht rückgedeckten Kassen trägt das Unternehmen ein hohes
Versorgungsrisiko, da die Verpflichtungen nicht mit einer
Rückdeckungsversicherung abgesichert sind. |
Die Versorgung über eine
Unterstützungskasse ist als allgemeine Versorgung in der Regel für
alle Arbeitnehmer einsetzbar. Für Führungskräfte könnte die
Versorgung nicht ausreichen, da Leistungsgrenzen bestehen. |