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Betriebliche Altersversorgung (Abschluss bis 31.12.2004)

Seit dem 1. Januar 2002 hat jeder Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf eine Form der betrieblichen Altersversorgung durch seinen Arbeitgeber. Für welchen Weg sich der Arbeitgeber entscheidet, bleibt allerdings ihm überlassen. Einige der Formen der betrieblichen Altersversorgung bieten ab 2002 auch die sogenannte staatliche Riester-Förderung. Ebenfalls neu ist die Möglichkeit der Versorgung durch einen Pensionsfonds.

  Wichtig für Unternehmen Wichtig für Arbeitnehmer
Direktversicherung



Die Direktversicherung ist in jedem Unternehmen jeder Größe risikolos und ohne großen Verwaltungsaufwand für eine allgemeine Versorgung einsetzbar. Die Direktversicherung ist immer für alle Arbeitnehmer möglich. Für ältere Mitarbeiter und Führungskräfte ist wegen der relativ geringen Versorgungshöhen, die durch die Pauschalbesteuerung vorgegeben sind, die Versorgung über eine Direktversicherung nur bedingt einsetzbar.
Pensionsfonds



Überbetriebliche Pensionsfonds sichern die Versorgung für den Arbeitgeber. Daher ist diese Möglichkeit in Unternehmen jeder Größe einsetzbar. Eigene betriebliche Pensionsfonds sind für große Unternehmen geeignet. Die Versorgung über einen Pensionsfonds ist als allgemeine Versorgung für alle Arbeitnehmer einsetzbar.
Es besteht die Möglichkeit der steuerfreien Umwandlung von Mitteln aus einer Unterstützungskasse oder aus einer Direktzusage in einen Pensionsfonds.
Pensionskasse



Die Versorgung über eine überbetriebliche Pensionskasse ist in jedem Unternehmen möglich.
Eigene betriebliche Pensionskassen sind für große Unternehmen oder für Unternehmensgruppen in Verbänden geeignet.
Durch die geringen Versorgungshöhen ist die Versorgung über eine Pensionskasse für ältere Mitarbeiter und Führungskräfte nur bedingt einsetzbar. Für alle anderen Mitarbeiter ist eine allgemeine Versorgung möglich.
Direktzusage



Mit Rückdeckung der Verpflichtungen in einer Rückdeckungsversicherung ist die Direktzusage für Unternehmen jeder Größe einsetzbar.
Ohne Rückdeckung trägt das Unternehmen ein hohes Versorgungsrisiko.
Die Direktzusage ist als allgemeine Versorgung für alle Arbeitnehmer und besonders als Zusatzversorgung für Führungskräfte geeignet.
Unterstützungskasse



Die Möglichkeit der Versorgung aus einer überbetrieblichen Unterstützungskasse steht jedem Unternehmen offen.
Eigene betriebliche Unterstützungskassen sind nur für große Unternehmen geeignet.
Bei nicht rückgedeckten Kassen trägt das Unternehmen ein hohes Versorgungsrisiko, da die Verpflichtungen nicht mit einer Rückdeckungsversicherung abgesichert sind.
Die Versorgung über eine Unterstützungskasse ist als allgemeine Versorgung in der Regel für alle Arbeitnehmer einsetzbar. Für Führungskräfte könnte die Versorgung nicht ausreichen, da Leistungsgrenzen bestehen.

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