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Betriebliche Altersversorgung (Abschluss bis 31.12.2004)

Die Direktversicherung

  Direktversicherung
Träger Die Versorgung wird aus einer Lebensversicherung eines Versicherungsunternehmens erbracht, die vom Arbeitgeber auf das Leben des Arbeitnehmers abgeschlossen wurde. Versicherungsnehmer ist der Arbeitgeber, der einen Versicherungsvertrag für den Arbeitnehmer abschließt.
Finanzierung Es werden laufende Beiträge oder ein Einmalbeitrag gezahlt. Die Direktversicherung ist vergleichbar mit einer privaten Lebensversicherung. Der Arbeitgeber zahlt die Beiträge an das Versicherungsunternehmen. Zahlt er sie aus eigener Tasche, spricht man von einer arbeitgeberfinanzierten Direktversicherung. Werden die Beiträge vom Gehalt des Arbeitnehmers abgezogen, so spricht man von einer Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung.
Gehaltsumwandlung Bei einer arbeitnehmerfinanzierten Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung übernimmt der Arbeitnehmer die Beiträge. Die Lohnsteuern reduzieren sich durch Pauschalversteuerung.
Steuern in der Ansparphase Die Beiträge bis zu 1.752 € jährlich (mit Durchschnittsbildung bis zu 2.148 €) aus Entgeltumwandlung werden pauschal mit einem Steuersatz von von 20% plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer versteuert. Für darüber hinausgehende Beiträge entfällt die Pauschalversteuerung.
Steuern in der Leistungsphase Die Erträge in der Sparphase und die Kapitalauszahlung sind wie bei Lebensversicherungen steuerfrei, falls die Mindestlaufzeit von 12 Jahren eingehalten wird und bei Kapitalversicherungen Todesfallschutz in ausreichender Höhe besteht. Wenn die Versorgung in einer lebenslangen Rente ausgezahlt wird, ist sie mit ihrem Ertragsanteil zu versteuern.
Sozialversicherungsbeiträge Bei der arbeitgeberfinanzierten Direktversicherung fallen bis zu einem Beitrag von jährlich 1.752 Euro keine Sozialversicherungsbeiträge an. Ebenfalls sozialabgabefrei ist ein Beitrag aus Sonderzahlungen (wie Weihnachts- und Urlaubsgeld) des Arbeitnehmers.
Erfolgt die Auszahlung als Rente, so ist auf diese Krankenversicherungsbeitrag zu zahlen.
Rechtsanspruch Seit 2002 haben alle Sozialversicherungspflichtigen einen Rechtsanspruch auf eine staatlich geförderte private Altersversorgung. Bietet der Arbeitgeber keine andere Form der betrieblichen Altersversorgung an, so kann ein Mitarbeiter eine Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung erzwingen.
Riesterförderung Die Direktversicherung kann mit der Riester-Zulage gefördert werden. 2002 wird bei Einzahlungen von 1% des Bruttoeinkommens (max. 525 Euro) die Grundzulage in Höhe von 38 Euro und gegebenenfalls Kinderzulagen in Höhe von 46 Euro gewährt. Der Beitrag steigt in Zwei-Jahres-Schritten bis 2008 auf 4% an. Die Zulage erhöht sich ebenfalls schrittweise. Auf die Rente aus riester-geförderten Beiträgen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung werden Sozialversicherungsbeiträge fällig.
Gestaltung Für die Direktversicherung kann sowohl eine Kapitallebensversicherung als auch eine Rentenversicherung gewählt werden. Es sind klassische und fondsgebundene Verträge möglich. Für die Inanspruchnahme der Riester-Förderung kommen nur Rentenverträge infrage. Zusätzlich müssen dann fondsgebundene Verträge eine Beitragsgarantie enthalten.
Anspruch auf Leistungen Der Arbeitnehmer hat einen Rechtsanpruch auf die Leistungen aus der Direktversicherung durch das sogenannte Bezugsrecht. Der Arbeitgeber ist der Versicherungsnehmer und der Beitragszahler, der Empfänger der Leistungen ist der Arbeitnehmer oder gegebenenfalls seine Hinterbliebenen.
Ausscheiden des Arbeitnehmers Die Direktversicherung kann dem Arbeitnehmer bei Ausscheiden übertragen und eventuell beitragsfrei gestellt werden. Hat der Arbeitgeber die Direktversicherung zusätzlich zum Lohn oder Gehalt finanziert, sind dabei die Unverfallbarkeitsfristen zu beachten. Wird die Direktversicherung vom Arbeitnehmer durch Umwandlung von Lohn- bzw. Gehaltsanteilen finanziert, so erwirbt er immer die beim Ausscheiden erreichte Anwartschaft. Der Arbeitnehmer kann die Versicherung im neuen Betrieb oder auf eigene Kosten fortführen.
Verwaltung beim Arbeitgeber Bei der Direktversicherung handelt es sich um eine sehr fexible und verwaltungsarme Versorgung.
Kapitalanlage Es gelten die Anlagebeschränkungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG).
Sicherheit im Insolvenzfall Es müssen keine Beiträge in den Pensionssicherungsverein (PSV) gezahlt werden, wenn ein unwiderrufliches Bezugsrecht ab Unverfallbarkeit besteht, was in der Regel der Fall ist. Wird die Versicherung durch den Arbeitgeber beliehen, abgetreten oder verpfändet, entstehen in diesem Sonderfall Beiträge für den PSV.
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