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Direktversicherung |
| Träger |
Die Versorgung wird aus einer Lebensversicherung
eines Versicherungsunternehmens erbracht, die vom Arbeitgeber auf das Leben des
Arbeitnehmers abgeschlossen wurde. Versicherungsnehmer ist der Arbeitgeber, der
einen Versicherungsvertrag für den Arbeitnehmer abschließt. |
| Finanzierung |
Es werden laufende Beiträge oder ein
Einmalbeitrag gezahlt. Die Direktversicherung ist vergleichbar mit einer
privaten Lebensversicherung. Der Arbeitgeber zahlt die Beiträge an das
Versicherungsunternehmen. Zahlt er sie aus eigener Tasche, spricht man von
einer arbeitgeberfinanzierten Direktversicherung. Werden die Beiträge vom
Gehalt des Arbeitnehmers abgezogen, so spricht man von einer Direktversicherung
durch Gehaltsumwandlung. |
| Gehaltsumwandlung |
Bei einer arbeitnehmerfinanzierten
Direktversicherung durch
Gehaltsumwandlung
übernimmt der Arbeitnehmer die Beiträge. Die Lohnsteuern reduzieren
sich durch Pauschalversteuerung. |
| Steuern in der Ansparphase |
Die Beiträge bis zu 1.752
jährlich (mit Durchschnittsbildung bis zu 2.148 ) aus
Entgeltumwandlung werden pauschal mit einem Steuersatz von von 20% plus
Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer versteuert. Für darüber
hinausgehende Beiträge entfällt die Pauschalversteuerung. |
| Steuern in der Leistungsphase |
Die Erträge in der Sparphase und die
Kapitalauszahlung sind wie bei Lebensversicherungen steuerfrei, falls die
Mindestlaufzeit von 12 Jahren eingehalten wird und bei Kapitalversicherungen
Todesfallschutz in ausreichender Höhe besteht. Wenn die Versorgung in
einer lebenslangen Rente ausgezahlt wird, ist sie mit ihrem
Ertragsanteil zu versteuern. |
| Sozialversicherungsbeiträge |
Bei der arbeitgeberfinanzierten
Direktversicherung fallen bis zu einem Beitrag von jährlich 1.752 Euro
keine Sozialversicherungsbeiträge an. Ebenfalls sozialabgabefrei ist
ein Beitrag aus Sonderzahlungen (wie Weihnachts- und Urlaubsgeld) des
Arbeitnehmers.
Erfolgt die Auszahlung als Rente, so ist auf diese Krankenversicherungsbeitrag
zu zahlen. |
| Rechtsanspruch |
Seit 2002 haben alle
Sozialversicherungspflichtigen einen Rechtsanspruch auf eine staatlich
geförderte private Altersversorgung. Bietet der Arbeitgeber keine andere
Form der betrieblichen Altersversorgung an, so kann ein Mitarbeiter eine
Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung
erzwingen. |
| Riesterförderung |
Die Direktversicherung kann mit der
Riester-Zulage gefördert werden.
2002 wird bei Einzahlungen von 1% des Bruttoeinkommens (max. 525 Euro) die
Grundzulage in Höhe von
38 Euro und gegebenenfalls Kinderzulagen in Höhe von 46 Euro gewährt.
Der Beitrag steigt in Zwei-Jahres-Schritten bis 2008 auf 4% an. Die Zulage
erhöht sich ebenfalls schrittweise. Auf die Rente aus
riester-geförderten Beiträgen im Rahmen der betrieblichen
Altersversorgung werden Sozialversicherungsbeiträge fällig. |
| Gestaltung |
Für die Direktversicherung kann sowohl eine
Kapitallebensversicherung als auch eine Rentenversicherung gewählt werden.
Es sind klassische und fondsgebundene Verträge möglich. Für die
Inanspruchnahme der Riester-Förderung kommen nur Rentenverträge
infrage. Zusätzlich müssen dann fondsgebundene Verträge eine
Beitragsgarantie enthalten. |
| Anspruch auf Leistungen |
Der Arbeitnehmer hat einen Rechtsanpruch auf die
Leistungen aus der Direktversicherung durch das sogenannte Bezugsrecht. Der
Arbeitgeber ist der Versicherungsnehmer und der Beitragszahler, der
Empfänger der Leistungen ist der Arbeitnehmer oder gegebenenfalls seine
Hinterbliebenen. |
| Ausscheiden des Arbeitnehmers |
Die Direktversicherung kann dem Arbeitnehmer bei
Ausscheiden übertragen und eventuell beitragsfrei gestellt werden. Hat der
Arbeitgeber die Direktversicherung zusätzlich zum Lohn oder Gehalt
finanziert, sind dabei die Unverfallbarkeitsfristen zu beachten. Wird die
Direktversicherung vom Arbeitnehmer durch Umwandlung von Lohn- bzw.
Gehaltsanteilen finanziert, so erwirbt er immer die beim Ausscheiden erreichte
Anwartschaft. Der Arbeitnehmer kann die Versicherung im neuen Betrieb oder auf
eigene Kosten fortführen. |
| Verwaltung beim Arbeitgeber |
Bei der Direktversicherung handelt es sich um
eine sehr fexible und verwaltungsarme Versorgung. |
| Kapitalanlage |
Es gelten die Anlagebeschränkungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG). |
| Sicherheit im Insolvenzfall |
Es müssen keine Beiträge in den
Pensionssicherungsverein (PSV) gezahlt werden, wenn ein unwiderrufliches
Bezugsrecht ab Unverfallbarkeit besteht, was in der Regel der Fall ist. Wird
die Versicherung durch den Arbeitgeber beliehen, abgetreten oder
verpfändet, entstehen in diesem Sonderfall Beiträge für den
PSV. |