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Betriebliche Altersversorgung (Abschluss bis 31.12.2004)

Die Direktzusage

  Direktzusage
Träger Der Arbeitgeber erbringt selbst die Versorgung aus eigenen Mitteln. Dabei geht er eine unmittelbare Verpflichtung ein.
Finanzierung Der Arbeitgeber bildet Pensionsrückstellungen. Die hierfür erforderlichen jährlichen Beträge können in ihrer Höhe variieren.
Die Vorsorgeaufwendungen werden erst im Versorgungsfall auszahlungswirksam.
Erfolgt die Finanzierung der Rückstellungen über Wertpapierportfolios, kann die Portfoliobewertung bei fallenden Kursen zu einer bilanziellen Unterdeckung führen.
Nach US-GAAP gelten die Pensionsrückstellungen zu Direktzusagen als ungedeckte Pensionsverpflichtungen.
Die Absicherung der Verpflichtungen in einer Rückdeckungsversicherung ist möglich.
Gehaltsumwandlung Eine Finanzierung über Entgeltumwandlung ist möglich, d.h. der Arbeitnehmer kann auf einen Teil seines unversteuerten Einkommens verzichten. Eine weitere Beteiligung des Arbeitnehmers ist hingegen unzulässig.
Steuern in der Ansparphase Da der Arbeitgeber die Beiträge übernimmt, entsteht für den Arbeitnehmer kein steuerpflichtiger Arbeitslohn. Bei Entgeltumwandlung kann der Arbeitnehmer auf einen Teil seines unversteuerten Einkommens verzichten.
Steuern in der Leistungsphase Die Leistungen sind als nachträglicher Arbeitslohn in vollem Umfang steuerpflichtig. Das Einkommen wird in die Zukunft verlagert.
Sozialversicherungsbeiträge Beiträge bis 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der Angestelltenrentenversicherung sind sozialversicherungsbeitragsfrei.
Erfolgt die Auszahlung als Rente, so ist auf diese Krankenversicherungsbeitrag zu zahlen.
Riesterförderung Die Möglichkeit der Riesterförderung bei der Direktzusage besteht nicht.
Gestaltung Die Leistungen einer Direktzusage können sowohl ähnlich einer Kapitallebensversicherung als einmaliger Betrag als auch als lebenslange Rente gewählt werden.
Anspruch auf Leistungen Der Arbeitnehmer hat nach bestimmten Fristen, den Unverfallbarkeitsregelungen, einen Rechtsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber auf die Versorgung.
Ausscheiden des Arbeitnehmers Bei Arbeitgeberfinanzierung sind bei der Übertragung von Anwartschaften die Unverfallbarkeitsfristen zu beachten. Die Höhe der Anwartschaft berechnt sich als Verhältnis von zurückgelegten Dienstjahren zur maximal möglichen Betriebszugehörigkeit beim vereinbarten Rentenbeginn. Wird die Direktzusage vom Arbeitnehmer bezahlt, so erwirbt er immer die beim Ausscheiden erreichte Anwartschaft.
Verwaltung beim Arbeitgeber Es müssen die jährlichen Rückstellungen berechnet werden, damit über die Jahre hinweg genug Geld für die Kapitalauszahlung bzw. die lebenslange Rente an den Arbeitnehmer gespart wird. Dadurch entstehen gegebenenfalls Kosten für gutachterliche Tätigkeiten. Die Bilanz der Unternehmung ändert sich durch die Rückstellungsbildung.
Kapitalanlage Es gibt keine Anlagebeschränkungen.
Bei steigender Anzahl von Leistungsempfängern kann die Bilanzstruktur des Unternehmens negativ beeinflußt werden.
Sicherheit im Insolvenzfall Der Arbeitgeber zahlt für unverfallbare Anwartschaften und laufende Renten Beiträge in den Pensionssicherungsverein (PSV), der im Insolvenzfall die Versorgung übernimmt.
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