Auswahl des Angebots
Die Auswahl des Durchführungswegs und des Trägers der betrieblichen Altersversorgung, der auch ein Versicherungsunternehmen sein kann, ist Sache des Arbeitgebers.

Erzwingbarkeit
Bietet der Arbeitgeber überhaupt keine Form der betrieblichen Altersversorgung an, dann hat der Arbeitnehmer immer das Recht auf eine Gehaltsumwandlung in eine Direktversicherung. Bei der Direktversicherung trifft der Arbeitgeber trotzdem die Entscheidung über eine klassische oder fondsgebundene Police. Er ist nicht verpflichtet Garantieleistungen, die zusätzlich zu einer Fondspolice erforderlich sind, zu übernehmen. Der Arbeitgeber kann jedoch für die Gestaltung seiner Altersversorgung Vorschläge machen.

Einigung
Selbstverständlich können sich auch beide Seiten freiwillig einigen. Dabei kann jeder Durchführungswege gewählt werden. Darüber hinaus ist es möglich, verschiedene Modelle zu kombinieren, um die individuellen Vorstellungen aller Arbeitnehmer zu berücksichtigen.

Bezugsrecht
Wird die Altersversorgung durch Gehaltsumwandlung finanziert, sollte durch den Versicherer ein unwiderrufliches Bezugsrecht zugunsten des Arbeitnehmers eingeräumt werden.