Auswahl des Angebots
Die Auswahl des Durchführungswegs und des Trägers der betrieblichen
Altersversorgung, der auch ein Versicherungsunternehmen sein kann, ist Sache
des Arbeitgebers.
Erzwingbarkeit
Bietet der Arbeitgeber überhaupt keine Form der betrieblichen
Altersversorgung an, dann hat der Arbeitnehmer immer das Recht auf eine
Gehaltsumwandlung in eine Direktversicherung. Bei der Direktversicherung trifft
der Arbeitgeber trotzdem die Entscheidung über eine klassische oder
fondsgebundene Police. Er ist nicht verpflichtet Garantieleistungen, die
zusätzlich zu einer Fondspolice erforderlich sind, zu übernehmen. Der
Arbeitgeber kann jedoch für die Gestaltung seiner Altersversorgung
Vorschläge machen.
Einigung
Selbstverständlich können sich auch beide Seiten freiwillig einigen.
Dabei kann jeder Durchführungswege gewählt werden. Darüber
hinaus ist es möglich, verschiedene Modelle zu kombinieren, um die
individuellen Vorstellungen aller Arbeitnehmer zu berücksichtigen.
Bezugsrecht
Wird die Altersversorgung durch Gehaltsumwandlung finanziert, sollte durch den
Versicherer ein unwiderrufliches Bezugsrecht zugunsten des Arbeitnehmers
eingeräumt werden.