Versicherungsprodukte   Versicherungsunternehmen   Suchmaschine

 

Betriebliche Altersversorgung (Abschluss bis 31.12.2004)

Der Pensionsfonds

  Pensionsfonds
Träger Der Arbeitgeber kann einen rechtlich selbständige Pensionsfonds gründen. Oder er schließt sich überbetrieblichen Einrichtungen an. Diese werden meist von Versicherungsunternehmen, Banken oder Fondsanbietern geführt.
Finanzierung Der Beitrag ist grundsätzlich variabel. Der Pensionsfonds kann seine Verpflichtungen mit Lebensversicherungsverträgen kongruent rückdecken.
Gehaltsumwandlung Die Finanzierung über Entgeltumwandlung sowie die Beteiligung des Arbeitnehmers mit zusätzlichen, versteuerten Beiträgen ist möglich.
Steuern in der Ansparphase Bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der Angestelltenrentenversicherung können jährlich steuerfrei in den Pensionsfonds eingezahlt werden. Darüber hinausgehende Beiträge sind steuerpflichtiger Arbeitslohn.
Steuern in der Leistungsphase Die Auszahlung ist sowohl in einem Betrag als auch als lebenslange Rente möglich. Beide Auszahlungsformen sind steuerpflichtig (mit Ausnahme einer Werbungskostenpauschale von 51 € pro Jahr).
Sozialversicherungsbeiträge Beiträge sind bis 4% der Beitragsbemessungsgrenze sozialversicherungsbeitragsfrei.
Auf die Rente ist Krankenversicherungsbeitrag zu zahlen.
Riesterförderung Riester-Zulagen können in den Pensionsfonds eingezahlt werden. 2002 wird bei Einzahlungen von 1% des Bruttoeinkommens (max. 525 Euro) die Grundzulage in Höhe von 38 Euro und gegebenenfalls Kinderzulagen in Höhe von 46 Euro gewährt. Der Beitrag steigt in Zwei-Jahres-Schritten bis 2008 auf 4% an. Die Zulage erhöht sich ebenfalls schrittweise Auf die Rente aus riester-geförderten Beiträgen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung werden Sozialversicherungsbeiträge fällig.
Gestaltung Die Leistungen eines Pensionsfonds werden als lebenslange Rente gezahlt.
Anspruch auf Leistungen Der Pensionsfonds gewährt dem Arbeitnehmer einen Rechtsanpruch auf seine Leistungen.
Ausscheiden des Arbeitnehmers Bei Arbeitgeberfinanzierung sind bei der Übertragung von Anwartschaften die Unverfallbarkeitsfristen zu beachten. Die Höhe der Anwartschaft berechnt sich als Verhältnis von zurückgelegten Dienstjahren zur maximal möglichen Betriebszugehörigkeit beim vereinbarten Rentenbeginn. Wird der Pensionsfonds vom Arbeitnehmer bezahlt, so erwirbt er immer die beim Ausscheiden erreichte Anwartschaft.
Verwaltung beim Arbeitgeber Bei betrieblichen Pensionsfonds kommt es zu einem hohen Gründungs- und Verwaltungsaufwand. Bei überbetrieblichen Pensionsfonds ist der Aufwand deutlich geringer.
Sicherheit im Insolvenzfall Zur Insolvenzsicherung müssen Beiträge in den Pensionssicherungsverein (PSV) gezahlt werden.
zurück

Versicherungsprodukte   Versicherungsunternehmen   Suchmaschine
Versicherungsprodukte   Versicherungsunternehmen   Suchmaschine


Frank Ebert Beratung im Internet · Hafenstrasse 34 · D-22880 Wedel · Telefon 04103 800311 1 · Fax 04103 800311 9 · E-Mail anfrage (at) ebert-beratung.de