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Betriebliche Altersversorgung (Abschluss bis 31.12.2004)

Die Pensionskasse

  Pensionskasse
Träger Die rechtlich selbständige Pensionskasse wird entweder vom Arbeitgeber wie ein Versicherungsunternehmen gegründet. Oder er schließt sich einer überbetrieblichen Einrichtung an. Diese werden meist von Versicherungsunternehmen geführt.
Finanzierung Es werden laufende Beiträge oder ein Einmalbeitrag vom Arbeitgeber gezahlt. Der Arbeitgeber kann sie zusätzliche zum Gehalt zahlen. Die Beiträge können auch durch Entgeltumwandlung vom Gehalt des Arbeitnehmers abgezogen werden.
Oft wird auf Grund eigener Erfahrungen und mit eigenen Sterbetafeln kalkuliert.
Gehaltsumwandlung Die Finanzierung über Entgeltumwandlung sowie die Beteiligung des Arbeitnehmers mit zusätzlichen, versteuerten Beiträgen ist möglich.
Steuern in der Ansparphase Bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenzein der Angestelltenrentenversicherung können jährlich steuerfrei in die Pensionskasse eingezahlt werden. Darüber hinausgehende Beiträge sind steuerpflichtiger Arbeitslohn. Für Beitragsteile oberhalb von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze besteht bei Arbeitnehmerfinanzierung die Möglichkeit der Pauschalversteuerung.
Steuern in der Leistungsphase Die Auszahlung ist sowohl in einem Betrag als auch als lebenslange Rente möglich. Beide Auszahlungsformen sind steuerpflichtig (mit Ausnahme einer Werbungskostenpauschale von 51 € pro Jahr).
Sozialversicherungsbeiträge Beiträge bis 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der Angestelltenrentenversicherung sind sozialversicherungsbeitragsfrei.
Erfolgt die Auszahlung als Rente, so ist auf diese Krankenversicherungsbeitrag zu zahlen.
Riesterförderung Riester-Zulagen können in eine Pensionskasse eingezahlt werden. 2002 wird bei Einzahlungen von 1% des Bruttoeinkommens (max. 525 Euro) die Grundzulage in Höhe von 38 Euro und gegebenenfalls Kinderzulagen in Höhe von 46 Euro gewährt. Der Beitrag steigt in Zwei-Jahres-Schritten bis 2008 auf 4% an. Die Zulage erhöht sich ebenfalls schrittweise. Auf die Rente aus riester-geförderten Beiträgen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung werden Sozialversicherungsbeiträge fällig.
Gestaltung Die Leistungen einer Pensionskasse können sowohl ähnlich einer Kapitallebensversicherung als einmaliger Betrag als auch als lebenslange Rente gewählt werden. Bei der Inanspruchnahme der Riester-Förderung kommt nur eine lebenslange Rentenzahlung infrage.
Anspruch auf Leistungen Die Pensionskasse gewährt dem Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf ihre Leistungen.
Ausscheiden des Arbeitnehmers Bei Arbeitgeberfinanzierung sind bei der Übertragung von Anwartschaften die Unverfallbarkeitsfristen zu beachten. Die Höhe der Anwartschaft berechnt sich als Verhältnis von zurückgelegten Dienstjahren zur maximal möglichen Betriebszugehörigkeit beim vereinbarten Rentenbeginn. Wird der Pensionsfonds vom Arbeitnehmer bezahlt, so erwirbt er immer die beim Ausscheiden erreichte Anwartschaft.
Verwaltung beim Arbeitgeber Bei betrieblichen Pensionskassen ist der Verwaltungsaufwand sehr hoch, da die Rechnungslegungsvorschriften für Versicherungsunternehmen einzuhalten sind. Bei überbetrieblichen Kassen ist der Aufwand deutlich geringer.
Kapitalanlage Es gelten die Anlagebeschränkungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG).
Sicherheit im Insolvenzfall Pensionskassen unterstehen der Versicherungsaufsicht. Daher müssen weder vom Arbeitgeber noch von der Pensionskasse Beiträge in den Pensionssicherungsverein (PSV) gezahlt werden. Zugleich sind Beleihung, Abtretung und Verpfändung ausgeschlossen.
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