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Berufsunfähigkeit ist ein privates Risiko
Was hat die Rentenreform gebracht?
Im November 2000 wurde eine "kleine" Rentenreform beschlossen: Wer
nicht mehr voll erwerbstätig sein kann, erhält seit 01. Januar 2001
noch weniger Geld aus der gesetzlichen Rentenkasse. Eine
Berufsunfähigkeitsrente gibt es aus der gesetzlichen Versicherung seitdem
nicht mehr. Besonders hart trifft es diejenigen, die am 01.01.2001 noch keine
40 Jahre alt waren.
Worum geht es?
- Ursachen
- Ursachen von Berufs- und Erwerbsunfähigkeit sind Krankheiten
(beispielsweise Herz- und Kreislauferkrankungen, Erkrankungen der
Wirbelsäule und des Skeletts, Rheuma, Gemüts- und Nervenkrankheiten,
Tumore, Blutkrankheiten, Erkrankungen der Verdauungsorgane,
Stoffwechselkrankheiten sowie Erkrankungen der Atmungsorgane), Unfälle und
andere Gebrechen.
- Unfälle
- Weniger als 10 % der Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsfälle werden
durch Unfälle verursacht.
- Berufsunfähigkeit
- Berufsunfähig ist, wer durch Krankheit, Unfallfolgen oder andere
Gebrechen weder im erlernten noch in einem zumutbaren Beruf weniger als halb
soviel leisten kann, wie vergleichbare gesunde Menschen.
- Erwerbsunfähigkeit
- Erwerbsunfähig ist, wer durch Krankheit, Unfallfolgen oder andere
Gebrechen keine regelmäßige Erwerbstätigkeit ausführen
oder daraus nur noch geringfügige Einkünfte erzielen kann.
Was hat das für mich für Folgen?
- Keine Erwerbsminderungsrente
- Wer noch mindestens sechs Stunden täglich in irgendeinem Beruf
tätig sein kann, hat keinen Anspruch aus der gesetzlichen
Rentenversicherung mehr. Man muss jedes Arbeitsangebot annehmen, auch wenn
es unter der eigenen Qualifikation liegt und niedriger bezahlt wird.
- Halbe Erwerbsminderungsrente
- Wer mehr als drei, aber weniger als sechs Stunden täglich arbeiten
kann, erhält nur noch die halbe Erwerbsminderungsrente. Die
Berufsunfähigkeitsrente gibt es in der gesetzlichen Rentenversicherung
nicht mehr. Es spielt dann keine Rolle mehr, in welchem Beruf man arbeiten
könnte. Vereinfacht kann man es so ausdrücken: Auch ein Bankdirektor
oder Filmregiseur kann, falls er invalide wird, meistens noch für drei
Stunden am Tag als Museumswärter arbeiten. Das Problem ist nur: Es gibt
nicht ausreichend viele Stellen für Museumswärter.
- Volle Erwerbsminderungsrente
- Wer nur noch weniger als drei Stunden am Tag eine berufliche Tätigkeit
ausüben kann, hat Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente.
- Stichtag
- Wer vor dem 01.01.1961 geboren ist, für den gilt noch die Regelung,
dass er nur auf einen seiner Ausbildung entsprechenden Beruf verwiesen
werden kann. Anstelle der Berufsunfähigkeitsrente kommt für diese
Gruppe jedoch auch nur die niedrigere halbe Erwerbsminderungsrente in Betracht.
Alle, die nach dem 02.01.1961 geboren wurden, müssen im Fall einer
Invalidität jede noch mögliche andere Tätigkeit annehmen.
- Voraussetzungen
- Vor Eintritt des Invaliditätsfalls müssen 60 Monate
Pflichtbeiträge gezahlt worden sein, wobei in den letzten fünf Jahren
mindestens 36 Monate lang gearbeitet worden sein muss (Eine gemeldete
Arbeitslosigkeit oder die Betreuung von Kleinkindern zählen ebenso
für die Berechnung dieser 36 Monate.). In den ersten sechs Jahren nach der
Ausbildung genügen zwölf Beitragsmonate in den beiden Jahren vor
Rentenantrag.
- Beantragung
- Die Erwerbsminderungsrente muss nach Ablauf von drei Jahren jeweils
neu beantragt werden. Unterbleibt das oder kann der Betroffene gegenüber
dem gesetzliche Rentenversicherungsträger seine Invalidität nicht
mehr ausreichend nachweisen, endet die Zahlung.
Was kann ich tun?
- Private Vorsorge
- Ausgleich schafft eine private Berufsunfähigkeitsversicherung. Durch
die gesetzlichen Änderungen ist die private Ergänzung noch wichtiger
geworden. Selbst Versicherte, die zukünftig eine volle
Erwerbsminderungsrente erhalten, werden es damit kaum schaffen ihren gewohnten
Lebensstandard zu halten.
- Kombination mit Risikolebensversicherung
- Zwar gibt es selbständige Berufsunfähigkeitsverträge.
Günstiger sind jedoch Risikolebensversicherungen mit einer
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung.
- Kapitalbildende und fondsgebundene Lebensversicherung
- Wollen Sie gleichzeitig ein finanzielles Polster für das Alter
anlegen, können Sie die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung mit
einer kapitalbildenden Lebensversicherung kombinieren. An der dynamischeren
Wertentwicklung der Aktienmärkte nehmen Sie bei der Kopplung an eine
fondsgebundene Lebensversicherung teil.
- Private Rentenversicherung
- Möchten Sie Ihre Altersvorsorge unproblematisch mit einer lebenslangen
Rente gestalten, gibt es die Kombination mit einer privaten Rentenversicherung.
Auch hier ist ein fondsgebundener Vertrag möglich.
- Schüler, Auszubildende, Studenten, Selbständige, Hausfrauen,
Hausmänner
- Insbesondere für Schüler, Auszubildende, Studenten,
Selbständige sowie Hausfrauen und -männer, bei denen erlernter bzw.
ausgeübter Beruf nicht klar abgegrenzt werden kann, sind seit einigen
Monaten private Erwerbsunfähigkeitsversicherungen auf dem Markt.
Schüler, Auszubildende und Studenten bekommen in der Regel kein Geld aus
der gesetzlichen Invaliditätsversicherung, da sie die
Vorversicherungsdauer (60 Beitragsmonate) noch nicht erfüllen.
Gleichzeitig ist die Ausbildung zum "erlernten Beruf" noch nicht
abgeschlossen. Bei Selbständigen entsteht eine Lücke dadurch,
dass sie nach der Rentenreform zwar die volle, nicht aber die halbe
Erwerbsminderungsrente erhalten können. Hausfrauen und Hausmänner
leisten wichtige Arbeit, erhalten dafür aber kein Einkommen, von dem sie
Sozialversicherungsbeitrag abführen könnten. Trotzdem
müßten im Invaliditätsfall Haushaltshilfe und Kinderbetreuung
finanziert werden.
Wenn möglich, empfiehlt sich jedoch der umfassendere Schutz einer
Berufsunfähigkeitsversicherung, da der Kostenvorteil einer
Erwerbsunfähigkeitsversicherung nur gering ist.
- Beitragszahlung
- Bei allen Kombinationen mit einer
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung übernimmt die
Zusatzversicherung im Invaliditätsfall ergänzend zur Zahlung einer
Rente die Beitragszahlung für die Hauptversicherung.
- Dynamisierung
- Bei der Rentenhöhe sollte die allgemeine Preisentwicklung beachtet
werden. Abhilfe schafft ein Vertrag mit Dynamisierung.
- Übergang ins Rentenalter
- Die Zahlung der Rente endet auch bei einer Privat-Versicherung
spätestens mit dem 65. Lebensjahr. Damit das Lebensniveau danach nicht
einbricht, sollte entweder die Invaliditätsrente so hoch gewählt
sein, dass bis dahin ein entsprechendes Vermögen angespart ist. Oder
Sie wählen die Kombination mit einer kapitalbildenden Lebens- oder
Rentenversicherung.
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