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Versicherung von Kindern gegen Invalidität durch Unfall und KrankheitBisherKinder haben noch das gesamte Erwerbsleben vor sich. Für sie ist die Absicherung der finanziellen Folgen des Ausfalls der Arbeitskraft fast noch wichtiger als für Erwachsene. Durch Unfälle und Krankheiten wie Meningitis, rheumatoide Arthritis, Knochentumor oder Krebs können Dauerschäden entstehen. Durch die Sozialversicherung besteht für Kinder so gut wie kein Versicherungsschutz. Durch die Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung gab es zwar Verbesserungen. Jedoch sind dabei bereits die finanziellen Folgen einer Pflegebedürftigkeit nicht immer vollständig gedeckt. So besteht die Möglichkeit, dass die Krankenkasse bestimmte Spezialbehandlungen nicht erstattet. Auch der Verzicht eines Elternteils auf die weitere berufliche Karriere zugunsten der Betreuung eines behinderten Kindes hat finanzielle Auswirkungen. Der Abschluss von privaten Unfallversicherungsverträgen für Kinder ist bereits seit langem gängige Praxis. Für die Ergänzung der Abdeckung der Kosten bei Pflegebedürftigkeit werden bereits seit Einführung der Pflegeversicherung private Zusatzversicherungen angeboten. ProblemUngefähr 160.000 schwerbehinderte Kinder unter 18 Jahren leben zur Zeit in Deutschland. Krankheiten wie Krebs, Hirnhautentzündungen, Diabetes oder Allergien können jedes Kind treffen. Der Abschluss von Versicherungsschutz für die Abdeckung der finanziellen Folgen der Invalidität durch solche Krankheiten war bisher nicht möglich. NeuSeit 1997 werden Kinder-Invaliditätsversicherungen angeboten, die nicht nur leisten, wenn ein Kind durch Unfall invalide wird, sondern auch bei krankheitsbedingter Invalidität. Es werden drei Formen der Leistung angeboten:
Nicht nur die Leistungen auch die Preise variieren erheblich. Besonders niedrige Prämien können auch mit relativ geringen Leistungen verbunden sein. Eine gründliche und unabhängige Beratung ist hier von besonderer Bedeutung. Eine genaue Prüfung bei der Festlegung, wann ein Invaliditätsfall die Versicherungsleistung auslöst, ist erforderlich. Die einzelnen Versicherer folgen in dieser Frage keinem einheitlichen Modell. Nicht bei allen Versicherern ist Invalidität als Folge eines Erb- oder Geburtsschadens im Leistungsumfang enthalten. Wichtig für die Prämienhöhe ist weiterhin, ob der Invaliditätsschutz als Ergänzung zu einem bestehenden Unfallversicherungsvertrag oder als selbständiger Vertrag mit Absicherung gegen Krankheitsfolgen und Unfall abgeschlossen wird.
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