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Private KrankenzusatzversicherungErgänzung der KassenleistungenAuch als gesetzlich Versicherter können Sie Ihre Gesundheitsleistungen auf Top-Schutzniveau bringen. Das muss natürlich nicht unbedingt sein; es hat jedoch viele Vorteile. ZusatzversicherungDie private Zusatzversicherung erstattet alle Leistungen, die vertraglich vereinbart sind, unabhängig davon, was Ihre Krankenkasse übernimmt. Falls Sie in letzter Zeit einen Verwandten oder Bekannten im Krankenhaus besucht haben, besitzen Sie vermutlich schon eine gewisse Vorstellung über den Nutzen privater Zusatzleistungen. Folgende zusätzliche Leistungen sind möglich, wobei nicht jede Versicherung jede Zusatzleistung bietet:
Wichtige Voraussetzung für den Abschluss einer privaten Krankenzusatzversicherung ist, dass Sie gesund sind. Andernfalls müssen Sie mit Risikozuschlägen, Leistungsausschlüssen oder sogar einer Ablehnung durch den Versicherer rechnen. Der Beitrag wird vollständig vom Arbeitnehmer getragen; der Arbeitgeber beteiligt sich nicht am Beitrag. Eine kostenlose Mitversicherung von Familienmitgliedern gibt es nicht. ErgänzungsversicherungPrivate Ergänzungsversicherungen stocken die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen lediglich auf. Erstattet die Kasse beim Zahnersatz 60 % der Kosten, dann erhöht die Ergänzungsversicherung die Erstattung beispielsweise auf 90 %. Ähnliches gilt bei Brillen, Kontaktlinsen und Hörgeräten. Trotz der erhöhten Erstattung trägt der Patient meist trotzdem einen Teil der Kosten. Leistungen wie Heilpraktikerbehandlungen, Zahnimplantate oder Keramikfüllungen, die die Kasse nicht übernehmen darf, erstattet eine Ergänzungsversicherung ebenfalls nicht. Wegen dieser verbleibenden Lücken ist von einer privaten Ergänzungsversicherung eher abzuraten. Auslandsreise-KrankenversicherungFür jemanden, der im Ausland erkrankt oder einen Unfall erleidet, kann leicht ein finanzielles Problem entstehen. Zwar übernehmen die Krankenkassen bei Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht (EU-Länder, Bosnien-Herzegowina, Israel, Island, Kroatien, Liechtenstein, Marokko, Mazedonien, Montenegro, Norwegen, Polen, Schweiz, Serbien, Slowenien, Türkei, Tunesien und Ungarn), die Kosten für die Behandlung im Ausland. Viele Krankenhäuser und Ärzte verlangen jedoch einen hohen Kostenvorschuss. Der Rücktransport wird nicht in jedem Fall von der Krankenkasse übernommen. Hier springt die Auslandsreise-Krankenversicherung ein. Diese kann entweder in eine bestehende private Zusatzversicherung eingeschlossen oder separat abgeschlossen werden.
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