Mit dem Jahreswechsel 2004/2005 hat es einen Systemwechsel der Modelle der Altersversorgung gegeben. Das Drei-Säulen-Modell wurde in das Drei-Schichten-Modell der Altersversorgung überführt.
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Zur Altersversorgung zählt hier immer die Abdeckung aller sogenannten biometrischen Risiken, also neben Renten- und Kapitallebensversicherung auch Risikolebensversicherung sowie Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung zur Absicherung der Hinterbliebenen im Todesfall bzw. bei Invalidität.
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