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Riester-Rente - Die neue Reform der Rentenversicherung

Worum geht es?

Die staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge wird künftig kräftig erhöht. Es wird Ihnen also Geld geschenkt. Das ist die gute Nachricht. Gleichzeitig soll der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung bis zum Jahr 2020 unter 20 % bleiben und bis zum Jahr 2030 22 % nicht übersteigen.

Warum verschenkt der Staat nun plötzlich Geld? Die schlechte Nachricht ist, dass das Rentenniveau von heute 70 % bis zum Jahr 2030 auf 67 bis 68 % des letzten Nettoeinkommens gesenkt werden soll. Die gesetzliche Rentenversicherung reicht nicht aus, damit jeder in Zukunft seinen Lebensstandard im Alter halten kann.

Das sinkende Niveau der gesetzlichen Rentenversicherung soll durch die neue kapitalgedeckte Altersvorsorge aufgefüllt werden. Als Versicherter zahlen Sie Ihren Eigenanteil, die staatliche Zulage wird vom Finanzamt nach Antragstellung unmittelbar auf den begünstigten Vertrag gutgeschrieben. Beides zusammen ergibt Ihre Eigenvorsorge. Sie brauchen also nicht den vollen Beitrag selbst aufbringen; die staatliche Förderung ist bereits ein Teil des Versicherungsbeitrags.

Auch für Beamte wird das Pensionsniveau von 75 % auf 71,75 % abgesenkt. Dies erfolgt dadurch, dass bei den nächsten acht Besoldungserhöhungen ab dem Jahr 2003 die Erhöhung der Pensionen um 0,5 % niedriger ausfällt.

 
 
Beiträge
Um die Förderung in voller Höhe zu erhalten, müssen Sie gewisse Mindestbeiträge in die geförderte Altersvorsorge einzahlen. Das sind 1 % des sozialversicherungspflichtigen (Brutto-)Einkommens des Vorjahres bis zur Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung in den Jahren 2002 und 2003, 2 % in den Jahren 2004 und 2005, 3 % in den Jahren 2006 und 2007 und wächst auf 4 % ab dem Jahr 2008.
 
Graphik Mindestbeiträge
 
Wer weniger spart, erhält auch weniger Förderung.
Zulage
Für Bezieher niedrigerer Einkommen gibt es einen jährlichen Zuschuss. Die Förderung beginnt am 01.01.2002 und steigt in vier Schritten. Der Zuschuss beträgt in den Jahren 2002 und 2003 38 Euro, 2004 und 2005 76 Euro, 2006 und 2007 114 Euro und wächst auf 154 Euro ab dem Jahr 2008.
 
Graphik Zulage Alleinstehender
 
Für jedes Kind, für das Anspruch auf Kindergeld besteht, gibt es einen weiteren Zuschuss in Höhe von 46 Euro in den Jahren 2002 und 2003, 92 Euro in den Jahren 2004 und 2005, 138 Euro 2006 und 2007, der auf 185 Euro ab dem Jahr 2008 wächst. Der Koalitionsvertrag der großen Koalition vom 14.11.2005 sieht vor, dass die Kinderzulage für ab Januar 2008 geborene Kinder dann auf 300 Euro jährlich erhöht wird.
 
Graphik Zulage Kind
 
Bei Ehepaaren erhalten beide je eine Grundzulage, wenn sie jeweils einen eigenen Vertrag zur zusätzlichen Altersvorsorge abschließen. Beispielsweise wird bei einer Familie mit zwei Kindern für jedes einzelne Familienmitglied die Zulage gezahlt.
 
Graphik Zulage 4köpfige Familie
 
Steuerfreibetrag
Empfänger höherer Einkommen erhalten einen zusätzlichen Freibetrag (Sonderausgabenabzug) bei der Einkommenssteuer für den gesamten Beitrag zur Altersvorsorge einschließlich der staatlichen Zulage. In den Jahren 2002 und 2003 wird der Steuerfreibetrag 525 Euro, in den Jahren 2004 und 2005 1.050 Euro, 2006 und 2007 1.575 Euro betragen und auf 2.100 Euro ab dem Jahr 2008 steigen.
 
Graphik Steuerfreibetrag
 
Den Steuerfreibetrag können Sie auch dann ausnutzen, wenn Sie mehr als 1, 2, 3 bzw. 4 % Ihres Einkommens als Beitrag zur geförderten Altersvorsorge zahlen.
Zulage oder Steuerfreibetrag
Ob für Sie die Zulage oder der Freibetrag günstiger ist wird das Finanzamt für jedes Jahr im Folgejahr errechnen. Ist die Steuerersparnis höher als die gezahlten Zulagen, erhalten Sie die Differenz zusätzlich erstattet.
Mindesteigenbeiträge
Ist die Zulage sehr hoch, muss ein bestimmter Mindesteigenbeitrag geleistet werden. Für Alleinstehende ohne Kinder liegt er von 2002 bis 2004 bei 45 Euro und steigt ab 2005 auf 90 Euro, mit einem Kind liegt er von 2002 bis 2004 bei 37,50 Euro und ab 2005 bei 75 Euro sowie mit zwei oder mehr Kindern von 2002 bis 2004 bei 30 Euro und ab 2005 bei 60 Euro jährlich.
 
Graphik Mindestbeiträge
 
Graphik Mindestbeiträge
 
Graphik Mindestbeiträge
 
Darlehenszuschuss
Aus dem angesparten Vermögen können einmalig zwischen 10.000 Euro und 50.000 Euro für eine selbst genutzte Immobilie genutzt werden. Die entnommene Summe zahlen Sie in monatlichen Raten beginnend 2 Jahre nach der Entnahme bis zur Vollendung des 65. Lebensjahrs wieder zurück in den Altersvorsorgevertrag. Sie geben damit ein Darlehen an sich selbst. Sie können dadurch beim Immobilienerwerb mit einem höheren Eigenkapital antreten. Sie profitieren von günstigeren Konditionen und einer niedrigeren Zinsbelastung.
Auszahlungsbeginn
Die Leistungen werden mit dem Beginn der Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt. Die Auszahlung aus einem geförderten Vertrag beginnt frühestens ab dem 60. Lebensjahr.
Auszahlungsdauer
Die Auszahlung erfolgt entweder unmittelbar mit einer lebenslangen Rente oder aber durch einen Auszahlungsplan, an den sich ab einem Alter von 85 Jahren ebenfalls eine lebenslange Rente (sogenannte Restkapitalverrentung) anschließt.
Auszahlungshöhe
Die geförderte Vorsorge muss ein gleich bleibendes oder stetig wachsendes Zusatzeinkommen neben der gesetzlichen Rente sichern.
Beitragsgarantie
Zum Beginn der Auszahlung ist Ihr Guthaben mindestens so hoch wie die Summe der eingezahlten Beiträge abzüglich der ausgewiesenen Kosten.
Geschlechtsspezifische Tarife
Aufgrund ihrer höheren Lebenserwartung zahlen Frauen in der privaten Rentenversicherung bei gleicher Leistung höhere Beiträge als Männer. Ab dem 01.01.2006 wird es bei der Riester-Rente jedoch nur noch geschlechtsunabhängige Tarife für Frauen und Männer geben. In der Praxis wird das bedeuten, dass Männer den gleichen, hohen Beitrag wie Frauen bezahlen müssen.
Abtretung
Weder eine Abtretung oder Pfändung noch die Anrechnung in der Arbeitslosen- oder Sozialhilfe ist erlaubt.
Kündigung und Anbieterwechsel
Nach Ablauf von zehn Jahren kann der Kunde sich aus dem bestehenden Vertrag lösen und zu einem anderen Anbieter wechseln. Für diesen Wechsel werden Gebühren fällig. Kündigen Sie Ihren geförderten Vertrag und lassen sich das Guthaben auf Ihr Konto auszahlen, müssen Sie alle staatlichen Zulagen und die Steuerersparnis zurückzahlen.
Verteilte Abschluss- und Vertriebsgebühren
Hierbei handelt es sich eher um ein "technisches" Detail. Die Kosten für Vertrieb und Vertragsabschluss müssen bei geförderten Verträgen auf mindestens 10 Jahre aufgeteilt werden. Das hat nebenbei nichts damit zu tun, ob Ihr Vermittler seine Provision einmalig bei Abschluss oder auf die Vertragslaufzeit verteilt erhält. Daher verbessert sich auch nicht zwangsläufig die Rendite Ihres Vertrages. In jedem Fall wird dadurch sichergestellt, dass Ihr Vertrag bereits ab dem ersten Jahr ein Guthaben aufweist.
Transparenz
Die Kosten für Vertragsabschluss und -verwaltung müssen Ihnen gegenüber genannt werden. Im einzelnen müssen Ihnen die Höhe und zeitliche Verteilung von Abschluss- und Vertriebskosten, Umstellungskosten, Kosten der Vermögensverwaltung sowie Kosten beim Wechsel zu einem anderen Produkt oder Anbieter genannt werden. Investmentfonds weisen solche Kosten teilweise bereits jetzt als Ausgabeaufschlag und Verwaltungsgebühr aus. Versicherungen und Banken tun dies traditionell nicht. Trotzdem entstehen diese Kosten selbstverständlich bereits heute. Zusätzlich können noch Kosten für einen Risikoschutz, den das Gesetz erlaubt, hinzu kommen.
In jedem Jahr der Vertragslaufzeit erhalten Sie einen Kontoauszug, der Sie über Beitragsverwendung, Kapitalbildung sowie Kosten und Erträge informiert. Weiterhin erhalten Sie Informationen über die Berücksichtigung ethischer, sozialer und ökologischer Belange bei der Verwendung der eingezahlten Beiträge.
Nachgelagerte Besteuerung
Bei einem herkömmlichen Versicherungsvertrag werden die Beiträge normalerweise aus dem versteuerten Einkommen gezahlt. Unter Einhaltung gewisser Voraussetzungen erfolgt dann die Auszahlung in der Kapitallebensversicherung vollständig steuerfrei bzw. in der Rentenversicherung nur mit dem niedrigeren Ertragsanteil (d.h. bei einem Rentenbeginn im Alter von 60 Jahren werden nur 32 %, bei einem Rentenbeginn im Alter von 65 Jahren nur 27 % der Rente versteuert).
Bei der geförderten Riester-Rente wird dieses Prinzip umgekehrt: Die Zahlung der Beiträge erfolgt jetzt aus dem unversteuerten (Brutto-)Einkommen oder wird staatlich bezuschußt. Auch für Zinsen und Erträge müssen Sie keine Steuern zahlen. Im Gegenzug wird später in der Auszahlungsphase die gesamte Rente (mit Ausnahme einer Werbungskostenpauschale von 51 Euro pro Jahr) versteuert. Entspannt wird dieser Zustand dadurch, dass nach Ausscheiden aus dem Erwerbsleben Ihre Rente sowohl aus der gesetzlichen Sozialversicherung als auch aus einer nicht geförderten privaten Altersvorsorge nur mit dem Ertragsanteil besteuert wird. Als Rentner wird Ihr zu versteuerndes Einkommen durch einen zusätzlichen Altersentlastungsbetrag verringert. Also: Vereinfacht zusammengefaßt bedeutet nachgelagerte Besteuerung, dass die heutigen Beiträge steuerfrei sind und die späteren Rentenzahlungen relativ niedrig besteuert werden.
Zertifizierung
Sie brauchen sich keine Gedanken darüber zu machen, ob Ihr Vertrag all diese Anforderungen erfüllt. Die Einhaltung der Kriterien wird durch ein Zertifikat bestätigt. Bisher hat die Zertifizierungsstelle noch keine Zertifikate erteilt. Daher sollten Sie mit dem Vertragsabschluss noch warten, bis Sie ein zertifiziertes Produkt erwerben können.

Bin ich dabei?

Zuschüsse und Steuererleichterungen gibt es für alle Pflichtmitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung.

Was müssen Ehepaare beachten?

Wenn nur einer der Ehepartner zum geförderten Personenkreis gehört, gibt es auch für den anderen Ehepartner die staatliche Förderung

Was ist, wenn ich keinen Vertrag abschließe?

Die Riester-Rente ist freiwillig. Aber für eine angemessene finanzielle Versorgung im Alter ist die private Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung unbedingt erforderlich.

Welche Vorteile habe ich?

Eines ist völlig klar: Sie bekommen Geld vom Staat.

Entstehen mir Nachteile?

Natürlich: Das Geld, das Sie in die Versicherung einzahlen, wird Ihnen für andere Ausgaben fehlen.

Reicht das aus?

Die neue kapitalgedeckte Altersvorsorge schließt nur die durch die Rentenreform entstandene Lücke. Trotzdem bleibt im Normalfall eine Versorgungslücke aufzufüllen. Ihre Versorgungssituation können Sie durch eine individuelle Beratung klären lassen.

Was ist mit den Beiträgen?

Wie hoch ist denn nun mein Beitrag?
Um die genaue Höhe des Mindestbeitrags zu errechnen, müssen Sie die Höhe Ihres sozialversicherungspflichtigen Einkommens kennen. Dieses steht auf der Jahresmeldung Ihres Arbeitgebers zur Sozialversicherung, von der Sie am Anfang des jeweiligen Folgejahres eine Kopie erhalten. Für die Förderung im Jahr 2002 benötigen Sie also Anfang 2002 dieses Papier, das Auskunft über das Jahr 2001 gibt.

Was ist, wenn ich den Arbeitgeber wechsele?

Wer bezahlt jetzt die Beiträge?
Falls Ihr Arbeitgeber den Beitrag oder Teile davon bezahlt hat, entfallen diese Zahlungen. Sie können den Beitrag aus eigener Tasche aufstocken. Sie können - am besten, bevor Sie wechseln - auch bei Ihrem neuen Unternehmen nachfragen, ob es die Zahlungen übernimmt.

Wie komme ich nun an das staatliche Geld?

Die Beamten haben sich einiges einfallen lassen, damit Sie es nicht so einfach haben.

Welche Angebote gibt es?

Die geförderte Altersvorsorge erfordert grundsätzlich neue Finanzprodukte.

Wie, wann und wo kann ich einen Vertrag abschließen?

Im Dezember 2001 wurden die ersten Produkte zertifiziert.

In jedem Fall sollten Sie sich schriftlich bestätigen lassen, dass das Produkt die Kriterien für die Förderung als Riester-Rente erfüllt und von der Zertifierungsstelle akzeptiert wurde.

Was muss ich jetzt noch tun?

Wenn Sie sich Ihren Zuschuss nicht entgehen lassen wollen, melden Sie sich bei uns: Wir helfen Ihnen bei diesem schwer verständlichen Thema und suchen das Produkt, das für Ihre private Altersvorsorge ideal geeignet ist.

 

 
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