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Die staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge wird künftig
kräftig erhöht. Es wird Ihnen also Geld geschenkt. Das ist die gute
Nachricht. Gleichzeitig soll der Beitragssatz zur gesetzlichen
Rentenversicherung bis zum Jahr 2020 unter 20 % bleiben und bis zum Jahr 2030
22 % nicht übersteigen.
Warum verschenkt der Staat nun plötzlich Geld? Die schlechte Nachricht
ist, dass das Rentenniveau von heute 70 % bis zum Jahr 2030 auf 67 bis 68 % des
letzten Nettoeinkommens gesenkt werden soll. Die gesetzliche Rentenversicherung
reicht nicht aus, damit jeder in Zukunft seinen Lebensstandard im Alter halten
kann.
Das sinkende Niveau der gesetzlichen Rentenversicherung soll durch die neue
kapitalgedeckte Altersvorsorge aufgefüllt werden. Als Versicherter zahlen
Sie Ihren Eigenanteil, die staatliche Zulage wird vom Finanzamt nach
Antragstellung unmittelbar auf den begünstigten Vertrag gutgeschrieben.
Beides zusammen ergibt Ihre Eigenvorsorge. Sie brauchen also nicht den vollen
Beitrag selbst aufbringen; die staatliche Förderung ist bereits ein Teil
des Versicherungsbeitrags.
Auch für Beamte wird das Pensionsniveau von 75 % auf 71,75 % abgesenkt.
Dies erfolgt dadurch, dass bei den nächsten acht Besoldungserhöhungen
ab dem Jahr 2003 die Erhöhung der Pensionen um 0,5 % niedriger
ausfällt.
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- Beiträge
- Um die Förderung in voller Höhe zu erhalten, müssen Sie
gewisse Mindestbeiträge in die geförderte Altersvorsorge einzahlen.
Das sind 1 % des sozialversicherungspflichtigen (Brutto-)Einkommens des
Vorjahres bis zur Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen
Rentenversicherung in den Jahren 2002 und 2003, 2 % in den Jahren 2004 und
2005, 3 % in den Jahren 2006 und 2007 und wächst auf 4 % ab dem Jahr 2008.
Wer weniger spart, erhält auch weniger Förderung.
- Zulage
- Für Bezieher niedrigerer Einkommen gibt es einen jährlichen
Zuschuss. Die Förderung beginnt am 01.01.2002 und steigt in vier
Schritten. Der Zuschuss beträgt in den Jahren 2002 und 2003 38 Euro, 2004 und 2005 76 Euro, 2006 und 2007 114 Euro und
wächst auf 154 Euro ab dem Jahr 2008.
Für jedes Kind, für das Anspruch auf Kindergeld besteht, gibt es
einen weiteren Zuschuss in Höhe von 46 Euro in den Jahren 2002
und 2003, 92 Euro in den Jahren 2004 und 2005, 138 Euro
2006 und 2007, der auf 185 Euro ab dem Jahr 2008 wächst.
Der Koalitionsvertrag der großen Koalition vom 14.11.2005 sieht vor, dass
die Kinderzulage für ab Januar 2008 geborene Kinder dann auf
300 Euro jährlich erhöht wird.
Bei Ehepaaren erhalten beide je eine Grundzulage, wenn sie jeweils einen
eigenen Vertrag zur zusätzlichen Altersvorsorge abschließen.
Beispielsweise wird bei einer Familie mit zwei Kindern für jedes einzelne
Familienmitglied die Zulage gezahlt.
- Steuerfreibetrag
- Empfänger höherer Einkommen erhalten einen zusätzlichen
Freibetrag (Sonderausgabenabzug) bei der Einkommenssteuer für den gesamten
Beitrag zur Altersvorsorge einschließlich der staatlichen Zulage. In den
Jahren 2002 und 2003 wird der Steuerfreibetrag 525 Euro, in den
Jahren 2004 und 2005 1.050 Euro, 2006 und 2007 1.575 Euro
betragen und auf 2.100 Euro ab dem Jahr 2008 steigen.
Den Steuerfreibetrag können Sie auch dann ausnutzen, wenn Sie mehr als 1,
2, 3 bzw. 4 % Ihres Einkommens als Beitrag zur geförderten Altersvorsorge
zahlen.
- Zulage oder Steuerfreibetrag
- Ob für Sie die Zulage oder der Freibetrag günstiger ist wird das
Finanzamt für jedes Jahr im Folgejahr errechnen. Ist die Steuerersparnis
höher als die gezahlten Zulagen, erhalten Sie die Differenz
zusätzlich erstattet.
- Mindesteigenbeiträge
- Ist die Zulage sehr hoch, muss ein bestimmter Mindesteigenbeitrag geleistet
werden. Für Alleinstehende ohne Kinder liegt er von 2002 bis 2004 bei 45
Euro und steigt ab 2005 auf 90 Euro, mit einem Kind liegt
er von 2002 bis 2004 bei 37,50 Euro und ab 2005 bei 75 Euro
sowie mit zwei oder mehr Kindern von 2002 bis 2004 bei 30 Euro
und ab 2005 bei 60 Euro jährlich.
- Darlehenszuschuss
- Aus dem angesparten Vermögen können einmalig zwischen 10.000
Euro und 50.000 Euro für eine selbst genutzte Immobilie genutzt
werden. Die entnommene Summe zahlen Sie in monatlichen Raten beginnend 2 Jahre
nach der Entnahme bis zur Vollendung des 65. Lebensjahrs wieder zurück in
den Altersvorsorgevertrag. Sie geben damit ein Darlehen an sich selbst. Sie
können dadurch beim Immobilienerwerb mit einem höheren Eigenkapital
antreten. Sie profitieren von günstigeren Konditionen und einer
niedrigeren Zinsbelastung.
- Auszahlungsbeginn
- Die Leistungen werden mit dem Beginn der Altersrente aus der gesetzlichen
Rentenversicherung gezahlt. Die Auszahlung aus einem geförderten Vertrag
beginnt frühestens ab dem 60. Lebensjahr.
- Auszahlungsdauer
- Die Auszahlung erfolgt entweder unmittelbar mit einer lebenslangen Rente
oder aber durch einen Auszahlungsplan, an den sich ab einem Alter von 85 Jahren
ebenfalls eine lebenslange Rente (sogenannte Restkapitalverrentung)
anschließt.
- Auszahlungshöhe
- Die geförderte Vorsorge muss ein gleich bleibendes oder stetig
wachsendes Zusatzeinkommen neben der gesetzlichen Rente sichern.
- Beitragsgarantie
- Zum Beginn der Auszahlung ist Ihr Guthaben mindestens so hoch wie die Summe
der eingezahlten Beiträge abzüglich der ausgewiesenen Kosten.
- Geschlechtsspezifische Tarife
- Aufgrund ihrer höheren Lebenserwartung zahlen Frauen in der privaten
Rentenversicherung bei gleicher Leistung höhere Beiträge als Männer.
Ab dem 01.01.2006 wird es bei der Riester-Rente jedoch nur noch geschlechtsunabhängige
Tarife für Frauen und Männer geben. In der Praxis wird das bedeuten, dass
Männer den gleichen, hohen Beitrag wie Frauen bezahlen müssen.
- Abtretung
- Weder eine Abtretung oder Pfändung noch die Anrechnung in der
Arbeitslosen- oder Sozialhilfe ist erlaubt.
- Kündigung und Anbieterwechsel
- Nach Ablauf von zehn Jahren kann der Kunde sich aus dem bestehenden Vertrag
lösen und zu einem anderen Anbieter wechseln. Für diesen Wechsel
werden Gebühren fällig. Kündigen Sie Ihren geförderten
Vertrag und lassen sich das Guthaben auf Ihr Konto auszahlen, müssen Sie
alle staatlichen Zulagen und die Steuerersparnis zurückzahlen.
- Verteilte Abschluss- und Vertriebsgebühren
- Hierbei handelt es sich eher um ein "technisches" Detail. Die
Kosten für Vertrieb und Vertragsabschluss müssen bei geförderten
Verträgen auf mindestens 10 Jahre aufgeteilt werden. Das hat nebenbei
nichts damit zu tun, ob Ihr Vermittler seine Provision einmalig bei Abschluss
oder auf die Vertragslaufzeit verteilt erhält. Daher verbessert sich auch
nicht zwangsläufig die Rendite Ihres Vertrages. In jedem Fall wird dadurch
sichergestellt, dass Ihr Vertrag bereits ab dem ersten Jahr ein Guthaben
aufweist.
- Transparenz
- Die Kosten für Vertragsabschluss und -verwaltung müssen Ihnen
gegenüber genannt werden. Im einzelnen müssen Ihnen die Höhe und
zeitliche Verteilung von Abschluss- und Vertriebskosten, Umstellungskosten,
Kosten der Vermögensverwaltung sowie Kosten beim Wechsel zu einem anderen
Produkt oder Anbieter genannt werden. Investmentfonds weisen solche Kosten
teilweise bereits jetzt als Ausgabeaufschlag und Verwaltungsgebühr aus.
Versicherungen und Banken tun dies traditionell nicht. Trotzdem entstehen diese
Kosten selbstverständlich bereits heute. Zusätzlich können noch
Kosten für einen Risikoschutz, den das Gesetz erlaubt, hinzu kommen.
In jedem Jahr der Vertragslaufzeit erhalten Sie einen Kontoauszug, der Sie
über Beitragsverwendung, Kapitalbildung sowie Kosten und Erträge
informiert. Weiterhin erhalten Sie Informationen über die
Berücksichtigung ethischer, sozialer und ökologischer Belange bei der
Verwendung der eingezahlten Beiträge.
- Nachgelagerte Besteuerung
- Bei einem herkömmlichen Versicherungsvertrag werden die Beiträge
normalerweise aus dem versteuerten Einkommen gezahlt. Unter Einhaltung gewisser
Voraussetzungen erfolgt dann die Auszahlung in der Kapitallebensversicherung
vollständig steuerfrei bzw. in der Rentenversicherung nur mit dem
niedrigeren Ertragsanteil (d.h. bei einem Rentenbeginn im Alter von 60 Jahren
werden nur 32 %, bei einem Rentenbeginn im Alter von 65 Jahren nur 27 % der
Rente versteuert).
Bei der geförderten Riester-Rente wird dieses Prinzip umgekehrt: Die
Zahlung der Beiträge erfolgt jetzt aus dem unversteuerten
(Brutto-)Einkommen oder wird staatlich bezuschußt. Auch für Zinsen
und Erträge müssen Sie keine Steuern zahlen. Im Gegenzug wird
später in der Auszahlungsphase die gesamte Rente (mit Ausnahme einer
Werbungskostenpauschale von 51 Euro pro Jahr) versteuert. Entspannt wird
dieser Zustand dadurch, dass nach Ausscheiden aus dem Erwerbsleben Ihre Rente
sowohl aus der gesetzlichen Sozialversicherung als auch aus einer nicht
geförderten privaten Altersvorsorge nur mit dem Ertragsanteil besteuert
wird. Als Rentner wird Ihr zu versteuerndes Einkommen durch einen
zusätzlichen Altersentlastungsbetrag verringert. Also: Vereinfacht
zusammengefaßt bedeutet nachgelagerte Besteuerung, dass die heutigen
Beiträge steuerfrei sind und die späteren Rentenzahlungen relativ
niedrig besteuert werden.
- Zertifizierung
- Sie brauchen sich keine Gedanken darüber zu machen, ob Ihr Vertrag all
diese Anforderungen erfüllt. Die Einhaltung der Kriterien wird durch ein
Zertifikat bestätigt. Bisher hat die Zertifizierungsstelle noch keine
Zertifikate erteilt. Daher sollten Sie mit dem Vertragsabschluss noch warten,
bis Sie ein zertifiziertes Produkt erwerben können.
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Zuschüsse und Steuererleichterungen gibt es für alle
Pflichtmitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung.
Wenn nur einer der Ehepartner zum geförderten Personenkreis
gehört, gibt es auch für den anderen Ehepartner die staatliche
Förderung
Was ist, wenn ich keinen Vertrag abschließe?
Die Riester-Rente ist freiwillig. Aber für eine angemessene finanzielle
Versorgung im Alter ist die private Ergänzung zur gesetzlichen
Rentenversicherung unbedingt erforderlich.
Eines ist völlig klar: Sie bekommen Geld vom Staat.
Natürlich: Das Geld, das Sie in die Versicherung einzahlen, wird Ihnen
für andere Ausgaben fehlen.
Reicht das aus?
Die neue kapitalgedeckte Altersvorsorge schließt nur die durch die
Rentenreform entstandene Lücke. Trotzdem bleibt im Normalfall eine
Versorgungslücke aufzufüllen. Ihre Versorgungssituation können
Sie durch eine individuelle Beratung klären lassen.
- Wie hoch ist denn nun mein Beitrag?
- Um die genaue Höhe des Mindestbeitrags zu errechnen, müssen Sie
die Höhe Ihres sozialversicherungspflichtigen Einkommens kennen. Dieses
steht auf der Jahresmeldung Ihres Arbeitgebers zur Sozialversicherung, von der
Sie am Anfang des jeweiligen Folgejahres eine Kopie erhalten. Für die
Förderung im Jahr 2002 benötigen Sie also Anfang 2002 dieses Papier,
das Auskunft über das Jahr 2001 gibt.
- Wer bezahlt jetzt die Beiträge?
- Falls Ihr Arbeitgeber den Beitrag oder Teile davon bezahlt hat, entfallen
diese Zahlungen. Sie können den Beitrag aus eigener Tasche aufstocken. Sie
können - am besten, bevor Sie wechseln - auch bei Ihrem neuen Unternehmen
nachfragen, ob es die Zahlungen übernimmt.
Die Beamten haben sich einiges einfallen lassen, damit Sie es nicht so
einfach haben.
Die geförderte Altersvorsorge erfordert grundsätzlich neue
Finanzprodukte.
Im Dezember 2001 wurden die ersten Produkte zertifiziert.
In jedem Fall sollten Sie sich schriftlich bestätigen lassen, dass das
Produkt die Kriterien für die Förderung als Riester-Rente
erfüllt und von der Zertifierungsstelle akzeptiert wurde.
Was muss ich jetzt noch tun?
Wenn Sie sich Ihren Zuschuss nicht entgehen lassen wollen, melden Sie sich
bei uns: Wir helfen Ihnen bei diesem schwer verständlichen Thema und
suchen das Produkt, das für Ihre private Altersvorsorge ideal geeignet
ist.
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