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Riester-Rente - Die neue Reform der Rentenversicherung
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Die staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge wird künftig
kräftig erhöht. Es wird Ihnen also Geld geschenkt. Das ist die gute
Nachricht. Gleichzeitig soll der Beitragssatz zur gesetzlichen
Rentenversicherung bis zum Jahr 2020 unter 20 % bleiben und bis zum Jahr 2030
22 % nicht übersteigen.
Warum verschenkt der Staat nun plötzlich Geld? Die schlechte Nachricht
ist, dass das Rentenniveau von heute 70 % bis zum Jahr 2030 auf 67 bis 68 % des
letzten Nettoeinkommens gesenkt werden soll. Die gesetzliche Rentenversicherung
reicht nicht aus, damit jeder in Zukunft seinen Lebensstandard im Alter halten
kann.
Das sinkende Niveau der gesetzlichen Rentenversicherung soll durch die neue
kapitalgedeckte Altersvorsorge aufgefüllt werden. Als Versicherter zahlen
Sie Ihren Eigenanteil, die staatliche Zulage wird vom Finanzamt nach
Antragstellung unmittelbar auf den begünstigten Vertrag gutgeschrieben.
Beides zusammen ergibt Ihre Eigenvorsorge. Sie brauchen also nicht den vollen
Beitrag selbst aufbringen; die staatliche Förderung ist bereits ein Teil
des Versicherungsbeitrags.
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Zuschüsse und Steuererleichterungen gibt es für alle
Pflichtmitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung.
Es wird daran gearbeitet, die Förderung mit gleicher Wirkung auf die
Alterssicherungssysteme des Öffentlichen Dienstes zu übertragen.
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Sie erhalten die staatliche Förderung als
- rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmerin oder
rentenversicherungspflichtiger Arbeitnehmer,
- Beamtin oder Beamter,
- Bezieherin oder Bezieher von Lohnersatzleistungen (von Krankengeld oder
Arbeitslosengeld bzw. Arbeitslosenhilfe und auch als Berechtigter zur
Arbeitslosenhilfe, wenn die Leistung aufgrund der Anrechnung von Einkommen und
Vermögen ruht) oder Vorruhestandsgeld,
- nicht erwerbstätiger Elternteil in der Phase der Kindererziehung
(während der sogenannten Kindererziehungszeiten, also während der
ersten drei Lebensjahre des Kindes),
- Selbstständige, die kraft Gesetzes oder auf Antrag
rentenversicherungspflichtig sind (z.B. arbeitnehmerähnliche
Selbstständige, Künstler, Publizisten, Hebammen und in der
Handwerksrolle eingetragene Handwerker),
- Pflichtmitglied in der landwirtschaftlichen Alterskasse,
- Wehr- oder Zivildienstleistender,
- geringfügig Beschäftigte oder Beschäftigter, die auf die
Sozialversicherungsfreiheit verzichtet hat.
Förderung erhalten Sie auch, wenn nur Ihr Ehepartner zu den
Begünstigten gehört. Besitzt Ihr Ehepartner einen geförderten
Vorsorgevertrag über die empfohlenen 1, 2, 3 bzw. 4 % des
versicherungspflichtigen Einkommens, dann erhalten auch Sie die staatliche
Zulage. Dafür müssen Sie lediglich einen eigenen
Altersvorsorgevertrag auf Ihren Namen abschließen.
Keine Förderung erhalten Sie, wenn Sie und Ihr Ehepartner als
- Pflichtmitglied in einem berufsständischen Versorgungswerk (z.B.
Anwälte, Steuerberater, Ärzte),
- Richterin oder Richter,
- Zeit- oder Berufssoldat,
- nicht rentenversicherungspflichtiger Selbstständiger tätig sind,
- erwerbsmäßig Pflegebedürftige betreuen oder
- wenn Sie freiwillig gesetzlich rentenversichert sind
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Wenn nur einer der Ehepartner zum geförderten Personenkreis
gehört, gibt es auch für den anderen Ehepartner die staatliche
Förderung
Was ist, wenn ich keinen Vertrag abschließe?
Die Riester-Rente ist freiwillig. Aber für eine angemessene finanzielle
Versorgung im Alter ist die private Ergänzung zur gesetzlichen
Rentenversicherung unbedingt erforderlich.
Eines ist völlig klar: Sie bekommen Geld vom Staat.
Natürlich: Das Geld, das Sie in die Versicherung einzahlen, wird Ihnen
für andere Ausgaben fehlen.
Reicht das aus?
Die neue kapitalgedeckte Altersvorsorge schließt nur die durch die
Rentenreform entstandene Lücke. Trotzdem bleibt im Normalfall eine
Versorgungslücke aufzufüllen. Ihre Versorgungssituation können
Sie durch eine individuelle Beratung klären lassen.
- Wie hoch ist denn nun mein Beitrag?
- Um die genaue Höhe des Mindestbeitrags zu errechnen, müssen Sie
die Höhe Ihres sozialversicherungspflichtigen Einkommens kennen. Dieses
steht auf der Jahresmeldung Ihres Arbeitgebers zur Sozialversicherung, von der
Sie am Anfang des jeweiligen Folgejahres eine Kopie erhalten. Für die
Förderung im Jahr 2002 benötigen Sie also Anfang 2002 dieses Papier,
das Auskunft über das Jahr 2001 gibt.
- Wer bezahlt jetzt die Beiträge?
- Falls Ihr Arbeitgeber den Beitrag oder Teile davon bezahlt hat, entfallen
diese Zahlungen. Sie können den Beitrag aus eigener Tasche aufstocken. Sie
können - am besten, bevor Sie wechseln - auch bei Ihrem neuen Unternehmen
nachfragen, ob es die Zahlungen übernimmt.
Die Beamten haben sich einiges einfallen lassen, damit Sie es nicht so
einfach haben.
Die geförderte Altersvorsorge erfordert grundsätzlich neue
Finanzprodukte.
Im Dezember 2001 wurden die ersten Produkte zertifiziert.
In jedem Fall sollten Sie sich schriftlich bestätigen lassen, dass das
Produkt die Kriterien für die Förderung als Riester-Rente
erfüllt und von der Zertifierungsstelle akzeptiert wurde.
Was muss ich jetzt noch tun?
Wenn Sie sich Ihren Zuschuss nicht entgehen lassen wollen, melden Sie sich
bei uns: Wir helfen Ihnen bei diesem schwer verständlichen Thema und
suchen das Produkt, das für Ihre private Altersvorsorge ideal geeignet
ist.
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