Was ist, wenn ich keinen Vertrag abschließe?
Die Riester-Rente ist freiwillig. Aber für eine angemessene finanzielle
Versorgung im Alter ist die private Ergänzung zur gesetzlichen
Rentenversicherung unbedingt erforderlich.
Eines ist völlig klar: Sie bekommen Geld vom Staat.
Natürlich: Das Geld, das Sie in die Versicherung einzahlen, wird Ihnen
für andere Ausgaben fehlen.
Reicht das aus?
Die neue kapitalgedeckte Altersvorsorge schließt nur die durch die
Rentenreform entstandene Lücke. Trotzdem bleibt im Normalfall eine
Versorgungslücke aufzufüllen. Ihre Versorgungssituation können
Sie durch eine individuelle Beratung klären lassen.
- Wie hoch ist denn nun mein Beitrag?
- Um die genaue Höhe des Mindestbeitrags zu errechnen, müssen Sie
die Höhe Ihres sozialversicherungspflichtigen Einkommens kennen. Dieses
steht auf der Jahresmeldung Ihres Arbeitgebers zur Sozialversicherung, von der
Sie am Anfang des jeweiligen Folgejahres eine Kopie erhalten. Für die
Förderung im Jahr 2002 benötigen Sie also Anfang 2002 dieses Papier,
das Auskunft über das Jahr 2001 gibt.
- Wer bezahlt jetzt die Beiträge?
- Falls Ihr Arbeitgeber den Beitrag oder Teile davon bezahlt hat, entfallen
diese Zahlungen. Sie können den Beitrag aus eigener Tasche aufstocken. Sie
können - am besten, bevor Sie wechseln - auch bei Ihrem neuen Unternehmen
nachfragen, ob es die Zahlungen übernimmt.
Die Beamten haben sich einiges einfallen lassen, damit Sie es nicht so
einfach haben.
Die geförderte Altersvorsorge erfordert grundsätzlich neue
Finanzprodukte.
Im Dezember 2001 wurden die ersten Produkte zertifiziert.
In jedem Fall sollten Sie sich schriftlich bestätigen lassen, dass das
Produkt die Kriterien für die Förderung als Riester-Rente
erfüllt und von der Zertifierungsstelle akzeptiert wurde.
Was muss ich jetzt noch tun?
Wenn Sie sich Ihren Zuschuss nicht entgehen lassen wollen, melden Sie sich
bei uns: Wir helfen Ihnen bei diesem schwer verständlichen Thema und
suchen das Produkt, das für Ihre private Altersvorsorge ideal geeignet
ist.
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