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Die staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge wird künftig
kräftig erhöht. Es wird Ihnen also Geld geschenkt. Das ist die gute
Nachricht. Gleichzeitig soll der Beitragssatz zur gesetzlichen
Rentenversicherung bis zum Jahr 2020 unter 20 % bleiben und bis zum Jahr 2030
22 % nicht übersteigen.
Warum verschenkt der Staat nun plötzlich Geld? Die schlechte Nachricht
ist, dass das Rentenniveau von heute 70 % bis zum Jahr 2030 auf 67 bis 68 % des
letzten Nettoeinkommens gesenkt werden soll. Die gesetzliche Rentenversicherung
reicht nicht aus, damit jeder in Zukunft seinen Lebensstandard im Alter halten
kann.
Das sinkende Niveau der gesetzlichen Rentenversicherung soll durch die neue
kapitalgedeckte Altersvorsorge aufgefüllt werden. Als Versicherter zahlen
Sie Ihren Eigenanteil, die staatliche Zulage wird vom Finanzamt nach
Antragstellung unmittelbar auf den begünstigten Vertrag gutgeschrieben.
Beides zusammen ergibt Ihre Eigenvorsorge. Sie brauchen also nicht den vollen
Beitrag selbst aufbringen; die staatliche Förderung ist bereits ein Teil
des Versicherungsbeitrags.
Zuschüsse und Steuererleichterungen gibt es für alle
Pflichtmitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung.
Wenn nur einer der Ehepartner zum geförderten Personenkreis
gehört, gibt es auch für den anderen Ehepartner die staatliche
Förderung.
Was ist, wenn ich keinen Vertrag abschließe?
Die Riester-Rente ist freiwillig. Aber für eine angemessene finanzielle
Versorgung im Alter ist die private Ergänzung zur gesetzlichen
Rentenversicherung unbedingt erforderlich.
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