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Riester-Rente - Die neue Reform der Rentenversicherung

Worum geht es?

Die staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge wird künftig kräftig erhöht. Es wird Ihnen also Geld geschenkt. Das ist die gute Nachricht. Gleichzeitig soll der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung bis zum Jahr 2020 unter 20 % bleiben und bis zum Jahr 2030 22 % nicht übersteigen.

Warum verschenkt der Staat nun plötzlich Geld? Die schlechte Nachricht ist, dass das Rentenniveau von heute 70 % bis zum Jahr 2030 auf 67 bis 68 % des letzten Nettoeinkommens gesenkt werden soll. Die gesetzliche Rentenversicherung reicht nicht aus, damit jeder in Zukunft seinen Lebensstandard im Alter halten kann.

Das sinkende Niveau der gesetzlichen Rentenversicherung soll durch die neue kapitalgedeckte Altersvorsorge aufgefüllt werden. Als Versicherter zahlen Sie Ihren Eigenanteil, die staatliche Zulage wird vom Finanzamt nach Antragstellung unmittelbar auf den begünstigten Vertrag gutgeschrieben. Beides zusammen ergibt Ihre Eigenvorsorge. Sie brauchen also nicht den vollen Beitrag selbst aufbringen; die staatliche Förderung ist bereits ein Teil des Versicherungsbeitrags.

Bin ich dabei?

Zuschüsse und Steuererleichterungen gibt es für alle Pflichtmitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung.

Was müssen Ehepaare beachten?

Wenn nur einer der Ehepartner zum geförderten Personenkreis gehört, gibt es auch für den anderen Ehepartner die staatliche Förderung.

Was ist, wenn ich keinen Vertrag abschließe?

Die Riester-Rente ist freiwillig. Aber für eine angemessene finanzielle Versorgung im Alter ist die private Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung unbedingt erforderlich.

Welche Vorteile habe ich?

Eines ist völlig klar: Sie bekommen Geld vom Staat.

Entstehen mir Nachteile?

Natürlich: Das Geld, das Sie in die Versicherung einzahlen, wird Ihnen für andere Ausgaben fehlen.

Reicht das aus?

Die neue kapitalgedeckte Altersvorsorge schließt nur die durch die Rentenreform entstandene Lücke. Trotzdem bleibt im Normalfall eine Versorgungslücke aufzufüllen. Ihre Versorgungssituation können Sie durch eine individuelle Beratung klären lassen.

 

Was ist mit den Beiträgen?

Wie hoch ist denn nun mein Beitrag?
Um die genaue Höhe des Mindestbeitrags zu errechnen, müssen Sie die Höhe Ihres sozialversicherungspflichtigen Einkommens kennen. Dieses steht auf der Jahresmeldung Ihres Arbeitgebers zur Sozialversicherung, von der Sie am Anfang des jeweiligen Folgejahres eine Kopie erhalten. Für die Förderung im Jahr 2002 benötigen Sie also Anfang 2002 dieses Papier, das Auskunft über das Jahr 2001 gibt.
 
 
Wer bezahlt den Beitrag?
Der Beitrag kann sowohl durch Sie als auch durch Ihren Arbeitgeber gezahlt werden. Sie sollten also bei Ihrer Personalabteilung, Ihrem Betriebsrat oder Ihrem Chef nachfragen, ob das Unternehmen den Beitrag ganz oder teilweise übernimmt.
Generell bezahlen Sie nur Ihren Eigenbeitrag.
Sie müssen nicht die kompletten 1, 2, 3 bzw. 4 % Ihres Einkommens bezahlen. Sie bezahlen nur den Beitrag abzüglich der staatlichen Förderung.
 
Beispiele für staatliche Zulage
 
Beispiele für staatliche Zulage
 
Beispiele für staatliche Zulage
(Anmerkung: In der niedrigsten Einkommensstufe kommt jeweils der Mindestbeitrag zum tragen. Bei höheren Einkommen kann sich die staatliche Zulage noch auf die Höhe des Steuervorteils aus dem Sonderausgabenabzug der gesamten Altersvorsorgeaufwendungen erhöhen.)
Kann ich auch mehr oder weniger bezahlen?
Das können Sie schon, jedoch verringert sich die Förderung in gleichem Maße. Bringen Sie nur die Hälfte der erforderlichen Eigenleistung auf, verringert sich auch die staatliche Förderung um die Hälfte. Eine höhere Einzahlung ist generell nicht förderschädlich.
Wie kommt die staatliche Zulage auf meinen Vorsorgevertrag?
Zu Beginn jedes Jahres erhalten Sie von Ihrem Vertragsanbieter einen amtlichen Vordruck, der als Zulagenantrag für das Folgejahr dient. Diesen füllen Sie aus und senden ihn an den Vertragsanbieter zurück. Von da an brauchen Sie nichts mehr zu tun. Der Vertragsanbieter leitet den Antrag an die Bundesanstalt für Arbeit weiter, von der dann die Zulagen direkt an den Vertragsanbieter gezahlt werden. Weiterhin erhalten Sie jährlich einen Kontoauszug, der über die Beiträge des Vorjahrs Auskunft gibt. Diesen Kontoauszug können Sie dann mit Ihrer Einkommenssteuererklärung beim Finanzamt abgeben, um gegebenenfalls über den Sonderausgabenabzug eine zusätzliche Steuererstattung zu bekommen.
Ändert sich die Förderung, wenn mein Einkommen steigt?
Die Grund- und Kinderzulage bleiben unverändert. Um diese in voller Höhe zu bekommen, müssen Sie jedoch einen höheren Eigenbeitrag zahlen. Bei der Einkommenssteuer können Sie höhere Sonderausgaben geltend machen. Sie können von Beginn an einen Versicherungsvertrag mit dynamisch steigenden Beiträgen abschließen, bei dem Sie sich nicht mehr jährlich um die Erhöhung der Beiträge kümmern müssen. Gleichzeitig haben Sie einen Ausgleich der Folgen von Inflation und Preissteigerung.
Sonderausgabenabzug?
Als Sonderausgabe kann der Eigenbeitrag (ohne Zulagen) bei der Einkommenssteuer geltend gemacht werden. Gehört ein Ehepartner nicht zum geförderten Personenkreis, dann darf er auch den Sonderausgabenabzug nicht in Anspruch nehmen.
Wie lange gibt es die Kinderzulage?
Der Anspruch auf Kinderzulage ist abhängig von der Zahlung des Kindergelds. Die Kinderzulage entfällt mit dem Jahr, in dem die Zahlung des Kindergelds wegen eigener Einkünfte des Kinds oder Überschreiten der Altersgrenze vollständig eingestellt wird. Ab dem Folgejahr müssen Sie gegebenenfalls Ihren Eigenbeitrag aufstocken, um in den Genuss der vollen staatlichen Förderung zu gelangen.
Was ist, wenn ich das Unternehmen wechsele?
Falls Ihr Arbeitgeber den Beitrag oder Teile davon bezahlt hat, entfallen diese Zahlungen. Sie können den Beitrag aus eigener Tasche aufstocken. Sie können - am besten, bevor Sie wechseln - auch bei Ihrem neuen Unternehmen nachfragen, ob es die Zahlungen übernimmt.
Was passiert, wenn ich arbeitslos werde?
Der alte Arbeitgeber stellt seine Zahlungen ein, falls er zuvor den Beitrag ganz oder teilweise gezahlt hat. Das Arbeitsamt wird diese Zahlungen nicht übernehmen. Sie haben die Möglichkeit den Vertrag ruhen zu lassen. Spätestens ab dem Jahr 2009 werden Sie in jedem Fall Ihren eigenen Beitrag weiterzahlen müssen. Diese Regelung ist hart, weil das niedrige Arbeitslosengeld durch den Versicherungsbeitrag noch weiter geschmälert wird.

Was ist, wenn ich den Arbeitgeber wechsele?

Wer bezahlt jetzt die Beiträge?
Falls Ihr Arbeitgeber den Beitrag oder Teile davon bezahlt hat, entfallen diese Zahlungen. Sie können den Beitrag aus eigener Tasche aufstocken. Sie können - am besten, bevor Sie wechseln - auch bei Ihrem neuen Unternehmen nachfragen, ob es die Zahlungen übernimmt.

Wie komme ich nun an das staatliche Geld?

Die Beamten haben sich einiges einfallen lassen, damit Sie es nicht so einfach haben.

Welche Angebote gibt es?

Die geförderte Altersvorsorge erfordert grundsätzlich neue Finanzprodukte.

Wie, wann und wo kann ich einen Vertrag abschließen?

Im Dezember 2001 wurden die ersten Produkte zertifiziert.

In jedem Fall sollten Sie sich schriftlich bestätigen lassen, dass das Produkt die Kriterien für die Förderung als Riester-Rente erfüllt und von der Zertifierungsstelle akzeptiert wurde.

Was muss ich jetzt noch tun?

Wenn Sie sich Ihren Zuschuss nicht entgehen lassen wollen, melden Sie sich bei uns: Wir helfen Ihnen bei diesem schwer verständlichen Thema und suchen das Produkt, das für Ihre private Altersvorsorge ideal geeignet ist.

 

 
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