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Riester-Rente - Die neue Reform der Rentenversicherung
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Die staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge wird künftig
kräftig erhöht. Es wird Ihnen also Geld geschenkt. Das ist die gute
Nachricht. Gleichzeitig soll der Beitragssatz zur gesetzlichen
Rentenversicherung bis zum Jahr 2020 unter 20 % bleiben und bis zum Jahr 2030
22 % nicht übersteigen.
Warum verschenkt der Staat nun plötzlich Geld? Die schlechte Nachricht
ist, dass das Rentenniveau von heute 70 % bis zum Jahr 2030 auf 67 bis 68 % des
letzten Nettoeinkommens gesenkt werden soll. Die gesetzliche Rentenversicherung
reicht nicht aus, damit jeder in Zukunft seinen Lebensstandard im Alter halten
kann.
Das sinkende Niveau der gesetzlichen Rentenversicherung soll durch die neue
kapitalgedeckte Altersvorsorge aufgefüllt werden. Als Versicherter zahlen
Sie Ihren Eigenanteil, die staatliche Zulage wird vom Finanzamt nach
Antragstellung unmittelbar auf den begünstigten Vertrag gutgeschrieben.
Beides zusammen ergibt Ihre Eigenvorsorge. Sie brauchen also nicht den vollen
Beitrag selbst aufbringen; die staatliche Förderung ist bereits ein Teil
des Versicherungsbeitrags.
Zuschüsse und Steuererleichterungen gibt es für alle
Pflichtmitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung.
Wenn nur einer der Ehepartner zum geförderten Personenkreis
gehört, gibt es auch für den anderen Ehepartner die staatliche
Förderung.
Was ist, wenn ich keinen Vertrag abschließe?
Die Riester-Rente ist freiwillig. Aber für eine angemessene finanzielle
Versorgung im Alter ist die private Ergänzung zur gesetzlichen
Rentenversicherung unbedingt erforderlich.
Eines ist völlig klar: Sie bekommen Geld vom Staat.
Natürlich: Das Geld, das Sie in die Versicherung einzahlen, wird Ihnen
für andere Ausgaben fehlen.
Reicht das aus?
Die neue kapitalgedeckte Altersvorsorge schließt nur die durch die
Rentenreform entstandene Lücke. Trotzdem bleibt im Normalfall eine
Versorgungslücke aufzufüllen. Ihre Versorgungssituation können
Sie durch eine individuelle Beratung klären lassen.
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- Wie hoch ist denn nun mein Beitrag?
- Um die genaue Höhe des Mindestbeitrags zu errechnen, müssen Sie
die Höhe Ihres sozialversicherungspflichtigen Einkommens kennen. Dieses
steht auf der Jahresmeldung Ihres Arbeitgebers zur Sozialversicherung, von der
Sie am Anfang des jeweiligen Folgejahres eine Kopie erhalten. Für die
Förderung im Jahr 2002 benötigen Sie also Anfang 2002 dieses Papier,
das Auskunft über das Jahr 2001 gibt.
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- Wer bezahlt den Beitrag?
- Der Beitrag kann sowohl durch Sie als auch durch Ihren Arbeitgeber gezahlt
werden. Sie sollten also bei Ihrer Personalabteilung, Ihrem Betriebsrat oder
Ihrem Chef nachfragen, ob das Unternehmen den Beitrag ganz oder teilweise
übernimmt.
- Generell bezahlen Sie nur Ihren Eigenbeitrag.
- Sie müssen nicht die kompletten 1, 2, 3 bzw. 4 % Ihres Einkommens
bezahlen. Sie bezahlen nur den Beitrag abzüglich der staatlichen
Förderung.
(Anmerkung: In der niedrigsten Einkommensstufe kommt jeweils der
Mindestbeitrag zum tragen. Bei höheren Einkommen kann sich die staatliche
Zulage noch auf die Höhe des Steuervorteils aus dem Sonderausgabenabzug
der gesamten Altersvorsorgeaufwendungen erhöhen.)
- Kann ich auch mehr oder weniger bezahlen?
- Das können Sie schon, jedoch verringert sich die Förderung in
gleichem Maße. Bringen Sie nur die Hälfte der erforderlichen
Eigenleistung auf, verringert sich auch die staatliche Förderung um die
Hälfte. Eine höhere Einzahlung ist generell nicht
förderschädlich.
- Wie kommt die staatliche Zulage auf meinen Vorsorgevertrag?
- Zu Beginn jedes Jahres erhalten Sie von Ihrem Vertragsanbieter einen
amtlichen Vordruck, der als Zulagenantrag für das Folgejahr dient. Diesen
füllen Sie aus und senden ihn an den Vertragsanbieter zurück. Von da
an brauchen Sie nichts mehr zu tun. Der Vertragsanbieter leitet den Antrag an
die Bundesanstalt für Arbeit weiter, von der dann die Zulagen direkt an
den Vertragsanbieter gezahlt werden. Weiterhin erhalten Sie jährlich einen
Kontoauszug, der über die Beiträge des Vorjahrs Auskunft gibt. Diesen
Kontoauszug können Sie dann mit Ihrer Einkommenssteuererklärung beim
Finanzamt abgeben, um gegebenenfalls über den Sonderausgabenabzug eine
zusätzliche Steuererstattung zu bekommen.
- Ändert sich die Förderung, wenn mein Einkommen steigt?
- Die Grund- und Kinderzulage bleiben unverändert. Um diese in voller
Höhe zu bekommen, müssen Sie jedoch einen höheren Eigenbeitrag
zahlen. Bei der Einkommenssteuer können Sie höhere Sonderausgaben
geltend machen. Sie können von Beginn an einen Versicherungsvertrag mit
dynamisch steigenden Beiträgen abschließen, bei dem Sie sich nicht
mehr jährlich um die Erhöhung der Beiträge kümmern
müssen. Gleichzeitig haben Sie einen Ausgleich der Folgen von Inflation
und Preissteigerung.
- Sonderausgabenabzug?
- Als Sonderausgabe kann der Eigenbeitrag (ohne Zulagen) bei der
Einkommenssteuer geltend gemacht werden. Gehört ein Ehepartner nicht zum
geförderten Personenkreis, dann darf er auch den Sonderausgabenabzug nicht
in Anspruch nehmen.
- Wie lange gibt es die Kinderzulage?
- Der Anspruch auf Kinderzulage ist abhängig von der Zahlung des
Kindergelds. Die Kinderzulage entfällt mit dem Jahr, in dem die Zahlung
des Kindergelds wegen eigener Einkünfte des Kinds oder Überschreiten
der Altersgrenze vollständig eingestellt wird. Ab dem Folgejahr
müssen Sie gegebenenfalls Ihren Eigenbeitrag aufstocken, um in den Genuss
der vollen staatlichen Förderung zu gelangen.
- Was ist, wenn ich das Unternehmen wechsele?
- Falls Ihr Arbeitgeber den Beitrag oder Teile davon bezahlt hat, entfallen
diese Zahlungen. Sie können den Beitrag aus eigener Tasche aufstocken. Sie
können - am besten, bevor Sie wechseln - auch bei Ihrem neuen Unternehmen
nachfragen, ob es die Zahlungen übernimmt.
- Was passiert, wenn ich arbeitslos werde?
- Der alte Arbeitgeber stellt seine Zahlungen ein, falls er zuvor den Beitrag
ganz oder teilweise gezahlt hat. Das Arbeitsamt wird diese Zahlungen nicht
übernehmen. Sie haben die Möglichkeit den Vertrag ruhen zu lassen.
Spätestens ab dem Jahr 2009 werden Sie in jedem Fall Ihren eigenen Beitrag
weiterzahlen müssen. Diese Regelung ist hart, weil das niedrige
Arbeitslosengeld durch den Versicherungsbeitrag noch weiter geschmälert
wird.
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- Wer bezahlt jetzt die Beiträge?
- Falls Ihr Arbeitgeber den Beitrag oder Teile davon bezahlt hat, entfallen
diese Zahlungen. Sie können den Beitrag aus eigener Tasche aufstocken. Sie
können - am besten, bevor Sie wechseln - auch bei Ihrem neuen Unternehmen
nachfragen, ob es die Zahlungen übernimmt.
Die Beamten haben sich einiges einfallen lassen, damit Sie es nicht so
einfach haben.
Die geförderte Altersvorsorge erfordert grundsätzlich neue
Finanzprodukte.
Im Dezember 2001 wurden die ersten Produkte zertifiziert.
In jedem Fall sollten Sie sich schriftlich bestätigen lassen, dass das
Produkt die Kriterien für die Förderung als Riester-Rente
erfüllt und von der Zertifierungsstelle akzeptiert wurde.
Was muss ich jetzt noch tun?
Wenn Sie sich Ihren Zuschuss nicht entgehen lassen wollen, melden Sie sich
bei uns: Wir helfen Ihnen bei diesem schwer verständlichen Thema und
suchen das Produkt, das für Ihre private Altersvorsorge ideal geeignet
ist.
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