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Riester-Rente - Die neue Reform der Rentenversicherung

Worum geht es?

Die staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge wird künftig kräftig erhöht. Es wird Ihnen also Geld geschenkt. Das ist die gute Nachricht. Gleichzeitig soll der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung bis zum Jahr 2020 unter 20 % bleiben und bis zum Jahr 2030 22 % nicht übersteigen.

Warum verschenkt der Staat nun plötzlich Geld? Die schlechte Nachricht ist, dass das Rentenniveau von heute 70 % bis zum Jahr 2030 auf 67 bis 68 % des letzten Nettoeinkommens gesenkt werden soll. Die gesetzliche Rentenversicherung reicht nicht aus, damit jeder in Zukunft seinen Lebensstandard im Alter halten kann.

Das sinkende Niveau der gesetzlichen Rentenversicherung soll durch die neue kapitalgedeckte Altersvorsorge aufgefüllt werden. Als Versicherter zahlen Sie Ihren Eigenanteil, die staatliche Zulage wird vom Finanzamt nach Antragstellung unmittelbar auf den begünstigten Vertrag gutgeschrieben. Beides zusammen ergibt Ihre Eigenvorsorge. Sie brauchen also nicht den vollen Beitrag selbst aufbringen; die staatliche Förderung ist bereits ein Teil des Versicherungsbeitrags.

Bin ich dabei?

Zuschüsse und Steuererleichterungen gibt es für alle Pflichtmitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung.

Was müssen Ehepaare beachten?

Wenn nur einer der Ehepartner zum geförderten Personenkreis gehört, gibt es auch für den anderen Ehepartner die staatliche Förderung.

Was ist, wenn ich keinen Vertrag abschließe?

Die Riester-Rente ist freiwillig. Aber für eine angemessene finanzielle Versorgung im Alter ist die private Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung unbedingt erforderlich.

Welche Vorteile habe ich?

Eines ist völlig klar: Sie bekommen Geld vom Staat.

Entstehen mir Nachteile?

Natürlich: Das Geld, das Sie in die Versicherung einzahlen, wird Ihnen für andere Ausgaben fehlen.

Reicht das aus?

Die neue kapitalgedeckte Altersvorsorge schließt nur die durch die Rentenreform entstandene Lücke. Trotzdem bleibt im Normalfall eine Versorgungslücke aufzufüllen. Ihre Versorgungssituation können Sie durch eine individuelle Beratung klären lassen.

Was ist mit den Beiträgen?

Wie hoch ist denn nun mein Beitrag?
Um die genaue Höhe des Mindestbeitrags zu errechnen, müssen Sie die Höhe Ihres sozialversicherungspflichtigen Einkommens kennen. Dieses steht auf der Jahresmeldung Ihres Arbeitgebers zur Sozialversicherung, von der Sie am Anfang des jeweiligen Folgejahres eine Kopie erhalten. Für die Förderung im Jahr 2002 benötigen Sie also Anfang 2002 dieses Papier, das Auskunft über das Jahr 2001 gibt.

Was ist, wenn ich den Arbeitgeber wechsele?

Wer bezahlt jetzt die Beiträge?
Falls Ihr Arbeitgeber den Beitrag oder Teile davon bezahlt hat, entfallen diese Zahlungen. Sie können den Beitrag aus eigener Tasche aufstocken. Sie können - am besten, bevor Sie wechseln - auch bei Ihrem neuen Unternehmen nachfragen, ob es die Zahlungen übernimmt.
 

Wie komme ich nun an das staatliche Geld?

Die Beamten haben sich einiges einfallen lassen, damit Sie es nicht so einfach haben.

 
 
  1. Im ersten Jahr (also erstmalig 2002) müssen Sie alle Beiträge selbst bezahlen. Zu Beginn jeden Jahres (erstmalig 2003) wird Ihnen das Anlageinstitut, das Ihre zusätzliche Altersvorsorge verwaltet, einen Antrag zuschicken, den Sie mit der Angabe des sozialversicherungspflichtigen Einkommens des Vorjahres und der Anzahl Ihrer Kinder ergänzen.
  2. Sie füllen diesen Antrag aus und senden ihn an den Anbieter - nicht an das Zulagenamt - zurück. Um die Berechnung und Überweisung der Förderung wird sich dann Ihr Anlageinstitut kümmern.
  3. Der Abieter nimmt eine Plausibilitätsprüfung vor und reicht den Antrag auf Bewilligung der Zulage bei der zentralen Zulagenstelle ein.
  4. Die Behörde prüft den Antrag und errechnet die genaue Höhe der Zulage. Dann überweist sie das Geld an den Anbieter - nicht an den Spaer.
  5. Ist das Geld beim Anbieter eingegangen, muss dieser den Betrag unverzüglich dem Kundenkonto gutschreiben.
  6. Eine Kopie dieses jährlichen Antrags sollten Sie aufheben und Ihrer Steuererklärung beifügen. Die Finanzbeamten denken sich dafür gerade die neue Anlage AV (Altersvorsorge) zur Steuererklärung aus. Im Rahmen Ihrer Einkommenssteuererklärung reichen Sie als Anleger im Folgejahr (erstmals 2003) das zusätzliche Formular mit der Kopie des Zulagenantrags ein. Das Finanzamt prüft dann, ob Sie auf Ihre Beiträge zusätzlich zur Zulage auch noch Steuern erstattet bekommen können.
  7. Ergibt sich ein zusätzlicher Steuervorteil, wird dieser abzüglich bereits überwiesener Zulagen auf Ihren Vorsorgevertrag überwiesen.

Welche Angebote gibt es?

Die geförderte Altersvorsorge erfordert grundsätzlich neue Finanzprodukte.

Wie, wann und wo kann ich einen Vertrag abschließen?

Im Dezember 2001 wurden die ersten Produkte zertifiziert.

In jedem Fall sollten Sie sich schriftlich bestätigen lassen, dass das Produkt die Kriterien für die Förderung als Riester-Rente erfüllt und von der Zertifierungsstelle akzeptiert wurde.

Was muss ich jetzt noch tun?

Wenn Sie sich Ihren Zuschuss nicht entgehen lassen wollen, melden Sie sich bei uns: Wir helfen Ihnen bei diesem schwer verständlichen Thema und suchen das Produkt, das für Ihre private Altersvorsorge ideal geeignet ist.

 

 
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